Die Mainova

Pro-Rata-Verfahren

Zuteilungsverfahren für Anschlussleistung ab 3,5 MW

Allgemeine Informationen

Die Kundenanfragen nach Netzanschlusskapazität im Frankfurter Stromnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main liegen weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Besonders der anhaltende Boom bei Rechenzentrumsanfragen, steigende Bedarfe durch die Wärme- und Energiewende sowie der Ausbau von E-Mobilität führen zu einem weiter stark wachsenden Strombedarf. Die Nachfrage nach Strom übersteigt dabei deutlich die verfügbare Strommenge aus dem vorgelagerten Übertragungsnetz.

Um die höheren Bedarfe langfristig zu decken, investieren wir gemeinsam mit den vorgelagerten Netzbetreibern in eines der größten deutschen Stromnetz-Ausbauprojekte. Im ersten Schritt wird die Leistung unseres Stromnetzes um mehr als die Hälfte wachsen. Weitere Kapazitätssteigerungen sind bereits geplant. Parallel erweitern und ertüchtigen wir unser eigenes Hochspannungs-, Mittelspannungs- und Niederspannungsnetz im Stadtgebiet bedarfsgerecht.

Trotz intensiver Bemühungen ist es uns leider nicht mehr möglich, allen Anschlussbegehrlichkeiten der Antragstellenden uneingeschränkt zu entsprechen. 

Nach aktueller Einschätzung ist bis Mitte der 2030er Jahre mit Einschränkungen bei der Vergabe von Netzanschlussleistungen zu rechnen. Der vorgelagerte Netzbetreiber TenneT plant neue Einspeisepunkte mit den Umspannwerke in Eschborn und im Ostend, um die Stromversorgung im Frankfurter Stadtteil Ostend zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass nach deren Fertigstellung in vielen Stadtteilen und Netzgebieten wieder ausreichende Netzanschlusskapazitäten zur Verfügung stehen werden.

Die NRM erstellt im Rahmen ihres Versorgungsauftrags einmal jährlich eine Prognose der Versorgungsaufgabe bis 2050. Diese Lastprognose ist die Grundlage für den Netzausbau und die Netzerneuerung.

Parallel führen wir intensive Gespräche mit unseren vorgelagerten Netzbetreibern, um weitere Kapazitätszuwächse in Frankfurt zu erzielen. Zusätzlich fordern wir weiter eine beschleunigte Umsetzung der im Netzentwicklungsplan beschriebenen Maßnahmen auf Übertragungsnetzebene weiter nachdrücklich ein.

Unser Ziel bleibt: Ihre Leistungsanforderungen schneller realisieren zu können. Der bedarfsgerechte Netzausbau sowie die optimale Netzauslastung stehen für uns an erster Stelle.

Netzknoten in Frankfurt

Unser Versorgungsnetz wird über die vier Netzknoten versorgt, welche im Pro-Rata-Verfahren einzeln betrachtet werden.

Hinweis: Durch Anklicken der Punkte öffnen sich Informationen zum jeweiligen Netzknoten. 

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Netzknoten Nordwest

Dieses Umspannwerke versorgt die nördlichen Stadtteile. 

Netzknoten Ostend

Das geplante neue Umspannwerk im Osten von Frankfurt ermöglicht eine zukünftige Leistungserhöhung für das Frankfurter Stromnetz um 300 MVA. Die NRM schafft die Netzanbindungen zu den Lastschwerpunkten in Frankfurt.

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Neues Umspannwerk westlich von Frankfurt

Das geplante neue Umspannwerk westlich von Frankfurt ermöglicht eine Leistungserhöhung für das Frankfurter Stromnetz von 300 MVA bis 2027 zur Versorgung der nordwestlichen Stadtteile. Die NRM schafft die Netzanbindungen zu den Lastschwerpunkten in Frankfurt.

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Umspannwerke Frankfurt West und Nordwest

Die Umspannwerke Frankfurt West und Nordwest versorgen die nordwestlichen Stadtteile. Sie werden ab 2027 ersetzt durch das neue Umspannwerk westlich von Frankfurt. 

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Umspannwerk Frankfurt Südwest

Das Umspannwerk Frankfurt Südwest versorgt die südlichen und südwestlichen Stadtteile. Durch Transformatorentausch und Verstärkung der Netzanbindungen steigt seine Leistung um 100 MVA bis 2024. Das ist mehr als der Strombedarf einer Großstadt mit 100.000 Einwohnern wie Hanau.

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Netzknoten Nord

Das Umspannwerk Frankfurt Nord versorgt die nordöstlichen und östlichen Stadtteile. Durch Transformatorentausch und Verstärkung der Netzanbindungen steigt seine Leistung um 120 MVA bis 2026, die vor allem dem stark wachsenden Frankfurter Osten zugutekommt.

Verfahrensschritte

1

Erhalt der vollständigen Anfrage für das Pro-Rata-Verfahren

Anschlussanfragen mit vollständigen und plausiblen Unterlagen können bis zum 31.01.2026 eingereicht werden.

2

Prüfung der Anfrage und Priorisierung

Unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben zur Förderung der Dekarbonisierung priorisieren wir im Pro-Rata-Verfahren die Anfragen nach einzelnen Kategorien.

3

Verteilung der Leistung an priorisierte Petenten

Die zu Verfügung stehende Anschlussleistung je Netzknoten wird an priorisierte Anschlusskunden verteilt.

4

Verteilung der Leistung an nicht priorisierte Petenten

Die nach der Prüfung aus Punkt 3 restlichen Anschlussleistungen werden auf die verbliebenen Petenten diskriminierungsfrei verteilt. 

5

Rückmeldung

Nach Prüfung und Zuteilung der Anschlussleistung werden die Anschlusspetenten über die zugeteilte Leistung informiert.

6

Umsetzung

Wir nehmen bei der Zuteilung der Netzanschlussleistung Kontakt mit dem Anschlusspetenten auf. 
Bei einer nicht ausreichenden Zuteilung der Leistung ist eine Neubewerbung zum neuen Stichtag möglich.

Pro-Rata-Verfahren: Transparente und faire Zuteilung von Netzanschlusskapazitäten

Um den Grundsatz der Gleichbehandlung von Anschlussanfragen auch bei größeren Leistungsbedarf weiterhin sicherzustellen, werden die begrenzten Netzkapazitäten anteilig und gleichberechtigt im Rahmen eines Zuteilungsverfahrens (Pro-Rata-Verfahren) verteilt. Dieses Verfahren basiert auf den gesetzlichen Anschlussregelungen und gewährleistet ein Höchstmaß an Transparenz und Fairness.

Einmal jährlich erfolgt eine gleichmäßige, faire und diskriminierungsfreie Verteilung der verfügbaren Kapazitäten an die teilnehmenden Anschlusspetenten. Anschlussanfragen mit einer Leistung ab 3,5 MW werden in der Regel im Pro-Rata-Verfahren berücksichtigt.

Im Pro-Rata-Verfahren erhält jeder Petent einen Anteil der verfügbaren Anschlussleistung entsprechend des Verhältnisses seines Leistungsbegehrens am Gesamtbedarf. Die Verteilung der verfügbaren Anschlussleistung erfolgt je Netzknoten.

Die Anschlussgesuche mit einer beantragten Leistung von kleiner 3,5 MW unterliegen dem bisherigen Bearbeitungsverfahren, können jedoch bei örtlichen bzw. lokalen Engpässen in das Pro-Rata-Verfahren fallen.

Änderungen an diesem Verfahren werden rechtzeitig vor Inkrafttreten hier bekannt gegeben.

Priorisierung

Vor dem Hintergrund des prognostizierten Leistungsbedarfs und des damit verbundenen, sich verschärfenden Kapazitätsengpasses muss die NRM gegenwärtige und zukünftige Netzanschlussanfragen, insbesondere für Wärmepumpen und Elektromobilität und Maßnahmen zur Treibhausneutralität, gegenüber anderen Netzanschlussanfragen privilegiert behandeln, um deren Anschluss noch gewährleisten zu können.

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Die privilegierte Behandlung erfolgt dergestalt, dass der Kapazitätsbedarf für privilegierte Nutzungen anhand der jeweiligen – in regelmäßigen Abständen überprüften – Netzprognose bestimmt und außerhalb des Pro-Rata-Verfahrens für privilegierte Nutzer vorgehalten bzw. vorrangig an diese vergeben wird. Im Pro-Rata-Verfahren wird diejenige Kapazität vergeben, die nicht durch privilegierte Nutzungen beansprucht wird. Mit der Privilegierung wäre insofern eine vorrangige Vergabe als auch eine Reservierung von Netzanschlusskapazität für zukünftig zu erwartende privilegierte Nutzungen verbunden.

Wir priorisieren hinsichtlich der Spannungsebenen und der Leistungen wie folgt:

  1. Niederspannungsanschlüsse inkl. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  2. Mittelspannungsanschlüsse mit Bezug Wärme-/Mobilitätslösungen und Treibhausneutralität ≤ 3,5 MW
  3. Mittelspannungsanschlüsse ohne Bezug Wärme-/Mobilitätslösungen und Treibhausneutralität               ≤ 3,5 MW
  4. Mittelspannungsanschlüsse und Hochspannungsanschlüsse mit Bezug Wärme-/Mobilitätslösungen und Treibhausneutralität (> 3,5 MW)
  5. Mittelspannungsanschlüsse und Hochspannungsanschlüsse ohne Bezug Wärme-/Mobilitätslösungen und Treibhausneutralität (> 3,5 MW)
  6. Reservenetzanschlüsse (Notübergaben)

Varianten der Versorgungssicherheit

Jeder Anschlusspetent, der sich für einen flexiblen Netzanschlussvertrag entscheidet, kann dadurch seine Chancen auf Erhalt von Anschlussleistung erhöhen. Allerdings verpflichtet sich der Anschlusspetent im flexible Netzanschlussvertrag kurzfristig seine Anschlussleistung zu reduzieren.

Netzanschlussvertrag (n-1)-Classic 

Der Netzanschluss erfolgt an ein Netz, welches vollständig an die Anforderungen der VDE-AR-N-4121 geplant und gebaut wurde. Dies bedeutet, dass das vorgelagerte Stromnetz jederzeit den Ausfall eines Netzelementes Stand halten muss. Das kann u.a. eine Leitung oder ein Transformator sein. 

Netzanschlussvertrag (n-0)-Flex

Die bezogene Leistung muss in bestimmten Betriebs-, Wetter- oder Lastsituationen sowie bei Instandhaltungsarbeiten im Netzgebiet der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH sowie im vorgelagerten Übertragungsnetz innerhalb von 2 Minuten abgeschaltet werden können. Die Anzeige erfolgt von unserer Netzleitstelle. Zusätzlich benötigen wir eine automatisierte, funktionierende Fernwirkeinrichtung, um den Leistungsbezug an Ihrem Netzanschluss im Notfall auch direkt über unsere Leitstelle innerhalb der vorgeschriebenen 2 Minuten abzuschalten. Diese Abschaltungen können je nach Auslöser von wenigen Minuten bis mehrere Wochen andauern.

Verfügbarkeitsprüfung

Im ersten Schritt wird die mögliche Leistungsbereitstellung in der Versorgungssicherheit (n-1) geprüft. Sollte die Bereitstellung dieser Qualitätsklasse nicht möglich sein, wird im zweiten Schritt auf Wunsch des Kunden eine mögliche Leistungsbereitstellung, mit einem flexiblen Netzanschlussvertrag, geprüft.​

Allgemeines

Es gelten die Bedingungen der jeweils gültigen Technische Anschlussbedingungen (TAB).

Bewerbung zum Pro-Rata-Verfahren 2025/2026

  • Das Bewerbungsverfahren beginnt am 01.02.2025 und endet am 31.01.2026. Die Anmeldung muss für jede Liegenschaft separat erfolgen.
  • Die innerhalb des oben angeführten Zeitraums bis zum Stichtag eingegangenen Anmeldungen zur Herstellung eines Netzanschlusses werden durch die NRM nachgehalten; jeder Petent wird diskriminierungsfrei bei der Zuteilung von Anschlussleistung berücksichtigt.
  • Nach der Berechnung der verfügbaren Netzkapazitäten innerhalb der jeweiligen Netzbereiche zum Ende des Bewerbungsverfahrens werden die Petenten voraussichtlich ab dem 15.04.2026 über die zur Verfügung stehenden und zugeteilten Kapazitäten schriftlich unterrichtet.
  • Bei einem über die zugeteilte Anschlussleistung hinausgehenden Restbedarf von größer 1 MW muss der Petent erneut am Pro-Rata-Verfahren teilnehmen. Hierzu hat der Petent bei der NRM seinen weitergehenden Anschlussbedarf anzumelden.
  • Gibt ein Petent die ihm zugesagte Anschlusskapazität (Verzicht oder Erstattung) an NRM zurück, wird diese im Rahmen der darauffolgenden Kapazitätsverteilung nach dem Pro-Rata-Verfahren neu an die Anschlusspetenten verteilt.
  • Im Pro-Rata-Verfahren gibt es die Möglichkeit von zwei Versorgungssicherheiten:                                            - Netzanschlussvertrag (n-1)-Classic                                                                                                                        - Netzanschlussvertrag (n-0)-Flex
  • Unter der Bedingung der Verfügbarkeit entsprechender Netzkapazitäten bei Berücksichtigung lokaler Engpässe (netzsektorenscharfe Betrachtung) erhält jeder Anschlusspetent im Pro-Rata-Verfahren einen Sockelbetrag von 3,5 MW. 

Folgende Dokumente sind für das Pro-Rata-Verfahren einzureichen:

  • Anmeldung zum Anschluss an das Mittel- und Hochspannungsnetz
  • Leistungsbilanz zur Erläuterung der angemeldeten Leistung
  • Lastprognose
  • Lageplan mit eingezeichneter Anschlussstelle
  • Eventuell Handlungsvollmacht des Grundstückseigentümers oder Erbbauberechtigten
  • Ggf. Erläuterung zur Priorisierung im Pro-Rata-Verfahren
  • Mitteilung zur Wahlmöglichkeit der Versorgungssicherheit  

Bitte senden Sie die vorgenannten Dokumente mit dem Betreff "Pro-Rata-Verfahren" an:

Netzanschlussberatung

Interessierte können uns jederzeit im Rahmen einer Netzanschlussberatung kontaktieren, um ihre Projekte und Entwürfe für Anschlussbegehren zu besprechen.
Um Sie im Pro-Rata-Verfahren bestmöglich zu unterstützen, bieten wir eine Vorprüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität an.

Hinweis
Diese Vorprüfung beinhaltet keine inhaltliche Bewertung oder Priorisierung des Antrags im Zuteilungsverfahren.

Bitte senden Sie die Anfrage zur Netzanschlussberatung mit dem Betreff "Anschlussberatung Pro-Rata-Verfahren" an: