Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Pflicht zur Veröffentlichung von Daten
Die bisherige Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber, um die veröffentlichten Daten einzusehen.