Balkonkraftwerke
Balkonkraftwerke
Mit einem Balkonkraftwerk – auch Plug-in, steckerfertige PV-Anlage oder Mini-PV genannt – lässt sich einfach und unkompliziert eigener Strom erzeugen.
Der Gesetzgeber versteht im Erneuerbaren-Energien-Gesetz unter Steckersolargeräten (umgangssprachlich Balkonkraftwerke) Photovoltaikanlagen, die folgende Leistungsgrenzen einhalten:
- Wechselrichterleistung maximal 800 W
- Modulleistung maximal 2000 Wp
Diese Erzeugungsanlagen mit einer Wechselrichterleistung bis 800 Watt und einer maximalen Modulleistung bis 2000 Watt sind nur noch im Marktstammdatenregister (MaStR) anzumelden. Nach der Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister erfolgt die Prüfung, ob ein Zähleraustausch notwendig ist. Sollte dieser notwendig sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE
Kleinsterzeugungsanlagen
Die neue VDE-Richtlinie VDE-AR-N 4105 beinhaltet künftig einen vereinfachten Anschlussprozess für Kleinsterzeugungsanlagen. Diese neue Regelung wird momentan für unseren regulären Anfrageprozess intern geprüft. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den FAQ auf der Seite des VDE|FNN.
Das bisherige, reguläre Anmeldeverfahren der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH für Anlagen mit mehr als 800 W Wechselrichterleistung und mehr als 2000 Wp Modulleistung bleibt bis auf Weiteres gültig.
Bitte melden Sie Ihre Erzeugungsanlage über den regulären Anmeldeprozesse unter Einbezug einer Elektrofachkraft im Netzportal an.