Plug-In-PV-Anlagen

Steckerfertige Erzeugungsanlagen

Plug-In PV- oder steckerfertige Photovoltaikanlagen sind Erzeugungsanlagen im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Für alle Erzeugungsanlagen gelten die VDE-AR-N 4105-Bedingungen („Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“).

Bitte beachten: Die Anmeldemaske für steckerfertige Erzeugungsanlagen wurde stillgelegt, da die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Es ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister notwendig.

Registrierung im Markstammdatenregister

Der Betrieb einer Plug-In PV-Anlage

Sofern Sie eine Plug-In PV-Anlage betreiben, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die „Technische Anschlussregelungen“ (TAR) des Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE), insbesondere DIN VDE V 0100-551, DIN VDE V 0100-551-1, deren Ergänzungen sowie § 9 EEG (Technische Vorgaben) einzuhalten und die Leistungsgrenze von 800 VA Scheinleistung nicht zu überschreiten. Außerdem ist die installierte Leistung von 2 kW nicht zu überschreiten.

Plug-In PV-Anlagen dürfen nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung („Energiesteckdose“) angeschlossen werden. Installation, Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen (inklusive Energiesteckdosen) müssen von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb zur Gewährleistung der technischen Sicherheit beurteilt und vorgenommen werden.

Messeinrichtung: Nach der Registrierung Ihrer Plug-In PV-Anlage im Marktstammdatenregister erfolgt die Prüfung, ob ein Zähleraustausch notwendig ist. Sollte dieser notwendig sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE) im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE.

Weiterführende Informationen

Das EEG inklusive Novellen und Übergangsbestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie online im Informationsportal Erneuerbare Energien auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.