FAQ Einspeisungen Strom

Häufig gestellte Fragen zu Strom

Einspeisevergütungen, Einspeisemanagement, Zählermeldungen und vieles mehr: Hier finden Sie unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Einspeisung von KWK-/EEG-Strom.

Ihre Ansprechpartner für PV-Anlagen und Windanlagen für das EEG finden Sie unter Einspeisung EEG hier auf der Webseite.

Ihre Ansprechpartner für Blockheizkraftwerke (BHKW) für das KWKG finden Sie unter Einspeisung KWK hier auf der Webseite.

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Sobald alle erforderlichen technischen und kaufmännischen Unterlagen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen vollständig ausgefüllt bei NRM vorliegen, die Netzverträglichkeitsprüfung positiv bestätigt und die Erzeugungsanlage offiziell in Betrieb genommen wurde, erhalten Sie Ihre Einspeisevergütung.

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Ja. Die Anmeldung ist immer dringend notwendig, denn die geplante Erzeugungsanlage ist direkt oder indirekt mit unserem Verteilnetz im Netzparallelbetrieb verbunden (z. B. über den Hausanschluss). Wir führen dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und teilen Ihnen die weiteren Schritte mit. Auch Erweiterungen bestehender Anlagen oder Stilllegungen müssen gemeldet werden.

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Die Einspeisevergütung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur in der Rubrik „Elektrizität und Gas". Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Datum der Erst-Inbetriebnahme, nach der Größe und der Art der Anlage.

zur Internetseite der Bundesnetzagentur

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Die gesetzliche Pflicht zur Direktvermarktung an einen Stromhändler Ihrer Wahl gilt für PV-Anlagen und BHKW ab einer Anlagenleistung von mehr als 100 kW. Für die Anmeldung sind unbedingt die Fristen gemäß der Beschreibung der Marktprozesse für Einspeisestellen Strom der Bundesnetzagentur vor der Inbetriebnahme der Anlage einzuhalten. Das erforderliche Formular zur Anmeldung der Direktvermarktung finden Sie in der Dokumentenliste EEG KWK hier auf der Webseite.

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Für die Messung erheben wir ein Messentgelt für den Messstellenbetrieb gemäß des aktuellen Preisblattes der Netznutzung; für die Abrechnung der Stromeinspeisung fällt kein Entgelt an. Die Preisblätter finden Sie im Bereich Netzzugang Strom hier auf der Webseite.

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Die Auszahlung der Einspeisevergütung erfolgt monatlich per Abschlagszahlung. Hierzu bitten wir Sie, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das hierzu erforderliche Formular für die Erzeugungsanlagen finden Sie in der Dokumentenliste EEG KWK (unter Zahlungsverkehr) hier auf der Webseite.

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Bitte wenden Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber. Maßgeblich ist der Standort der Erzeugungsanlage. Das Datum der Inbetriebnahme bleibt bei einer Versetzung der Anlage unverändert.

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Die Einspeisevergütung wird an den neuen Anlagenbetreiber weiterhin auf Basis des Erst-Inbetriebnahmedatums ausgezahlt.

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Informationen zu PV-Anlagen finden Sie im Bereich Einspeisungen Strom hier auf der Webseite.

Informationen zu Blockheizkraftwerken (BHKW) finden Sie im Bereich Einspeisungen Strom hier auf der Webseite.

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Leider nein. Die gesetzlichen Grundlagen geben vor, dass Sie Ihre PV-Anlage bzw. Ihr Blockheizkraftwerk (BHKW) bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber anmelden müssen, in dessen Netz Sie einspeisen.

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Der von Ihnen beauftragte Elektroinstallateur sendet die Zählermeldungen an die Zählerannahmestelle der Mainova ServiceDienste GmbH:

Darüber hinaus vereinbart er mit uns einen Termin zur kaufmännischen Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage. Nach Erhalt des Termins informiert der Elektroinstallateur oder der Anlagenbetreiber uns umgehend via E-Mail.

Bei PV-Anlagen:  
Bei BHKW:

Weitere Informationen und die nötigen Formulare für PV-Anlagen finden Sie unter Einspeisung EEG und für Blockheizkraftwerke (BHKW) unter Einspeisung KWK.

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Zum Jahresende müssen von Ihnen als Anlagenbetreiber alle betreffenden Zählerstände des Zwei-Richtungszählers für die Messung der Einspeisung und des Erzeugungszählers (falls vorhanden) für die Messung der gesamten erzeugten Strommenge abgelesen und fristgerecht zum 28.02. des Folgejahres für die Erstellung Ihrer Gutschrift gemeldet werden. Das Formular zur Erfassung der Zählerstände bei Eigenerzeugungsanlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Mainova ServiceDienste GmbH. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an Einspeisung@mainova-servicedienste.de.

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Bitte senden Sie Zähleranmeldungen an die Annahmestelle der Mainova ServiceDienste GmbH, Gutleutstraße 280, 60623 Frankfurt am Main oder per E-Mail an annahmestelle@mainova-servicedienste.de. Das erforderliche Formular zur Zähleranmeldung von Eigenerzeugungsanlagen finden Sie hier.

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Bitte senden Sie uns die Messkonzepte zur Genehmigung per E-Mail.

Bei PV-Anlagen: EinspeisungEEG@nrm-netzdienste.de 
Bei BHKW:

Alternativ können Sie diese auch gerne per Post an folgende Anschrift senden: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Abteilung N2-KG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main

Die standardisierten Messkonzepte finden Sie in der Dokumentenliste EEG KWK hier auf der Webseite.

Weitere Informationen zur Vorgehensweise für PV-Anlagen finden Sie unter Einspeisung EEG und für Blockheizkraftwerke (BHKW) unter Einspeisung KWK.

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Bitte senden Sie Ihre Unterlagen zur Prüfung der Netzverträglichkeit per E-Mail.

Bei PV-Anlagen: EinspeisungEEG@nrm-netzdienste.de 
Bei BHKW:

Bitte reichen Sie die technischen Unterlagen nach den neuen TAR VDE 4105-2018:11 ein. Die Herstellererklärung, die Sie anstelle der Zertifikate einreichen können, wird nur bis April 2020 akzeptiert. 

Alternativ können Sie die technischen Unterlagen auch per Post an folgende Anschrift senden: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Abteilung N2-KG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main

Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie von uns per E-Mail oder per Post.

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Unser Bestellformular finden Sie auf der Seite Einspeisemanagement zum bequemen Download. Das vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Bestellformular senden Sie bitte per Post an folgende Anschrift: NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, Abteilung N2-KG, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main.

Alternativ können Sie uns das Bestellformular auch gerne per E-Mail senden:

Nach Erwerb des Gerätes verbleibt dies in Ihrem unterhaltspflichtigen Eigentum.

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Nein. Im EEG sind hierzu Einbaugrenzen in Abhängigkeit der Leistung der PV-Anlage oder des BHKW geregelt. Eine erforderliche Installation gilt jedoch unabhängig von einer Stromeinspeisung in das Netz der NRM.

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Bitte nehmen Sie nach Zahlung Ihrer Rechnung Kontakt zur MSD Mainova ServiceDienste GmbH auf, um einen Termin zur Abholung zu vereinbaren. Auf Ihrer Rechnung sind die entsprechenden Kontaktdaten hinterlegt.

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Jeder Anlagenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, sich und jede Erzeugungsanlage und jeden Stromspeicher nach der Inbetriebnahme innerhalb von 4 Wochen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren. Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. Von der Registrierungspflicht hängt die Auszahlung der Einspeisevergütung ab.

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Unabhängig vom Stromlieferanten erfolgt bei einem Standortwechsel innerhalb des Netzgebietes der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH der Anschluss und die Vergütung durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. 

Außerhalb des Netzgebietes der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH wird der Anschluss und die Vergütung durch Ihren örtlich zuständigen Netzbetreiber, in dessen Netz Sie einspeisen, vorgenommen.

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Bei einer Volleinspeisung wird der gesamte in der Erzeugungsanlage produzierte Strom in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist.
Bei einer Teileinspeisung wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht, der Überschuss wird in das öffentliche Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist.

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Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sind Sie als Anlagenbetreiber seit dem 01.08.2014 verpflichtet, bei Eigenversorgung aus Eigenerzeugungsanlagen die EEG-Umlage zu zahlen. Als Verteilnetzbetreiber sind wir wiederum verpflichtet, die EEG-Umlage der Eigenversorger zu berechnen und die erhaltenen Zahlungen an den Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten. Inwiefern dann welche Höhe der EEG-Umlage anfällt, teilen Sie uns bitte per entsprechendem Formular mit. Diese und weitere Informationen zur EEG-Umlage auf die Eigenversorgung finden Sie innerhalb der Informationen zu den EEG-Umlagepflichten hier auf der Webseite.

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