Redispatch 2.0

Erläuterungen zum Redispatch 2.0



1. Was ist das neue Redispatch für Netzbetreiber/Anlagenbetreiber/Direktvermarkter?

Zur Gewährleistung der Netzstabilität und zur Vermeidung von Engpässen bei Überlastung der Stromnetze sind bundesweit Redispatch-Maßnahmen zwischen allen Netzbetreibern sowie gegenüber Anlagenbetreibern und Direktvermarktern verpflichtend.

2. Was ändert sich für Anlagenbetreiber/Direktvermarkter?

Ab dem 01.10.2021 gelten bundesweit neue Vorgaben beim Redispatch zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsverteilnetze bei der Behebung von Netzengpässen gemäß Energiewirtschaftsgesetz und Netzausbaubeschleunigungsgesetzes. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt bereits alle EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab einer Leistung von 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden müssen. Die Umsetzung zum Redispatch 2.0 wird durch Festlegungen der Bundesnetzagentur vorgegeben.

3. Was bedeutet das für NRM/Anlagenbetreiber/Direktvermarkter?

Durch die Einführung neuer Prozesse ergeben sich für Sie als Anlagenbetreiber(in) und NRM als Verteilnetzbetreiber neue Aufgaben beim Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich und der Abrechnung für die fristgerechte Umsetzung zum 01.10.2021. Hierzu sind von Ihnen rechtzeitig die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Der Stammdatenaustausch ist bereits für den 01.07.2021 geplant.

4. Kontaktformular

Für die Sicherstellung der Abwicklung der zukünftigen Kommunikationswege teilen Sie uns hierzu den/die bei Ihnen zuständige(n) Ansprechpartner(in) per Mail an einspeisungkwk@nrm-netzdienste.de mittels Kontaktformular mit.

5. Wo finden Sie weitere wichtige Informationen?

Die Zusammenfassung wesentlicher Informationen für Anlagenbetreiber(innen) einer Erzeugungsanlage nach dem EEG/KWKG zum Redispatch 2.0 finden Sie hier als Dokument.

Die Festlegungen der Bundesnetzagentur sowie der BDEW-Branchenlösung zum Redispatch finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de sowie auf der BDEW-Homepage unter www.bdew.de.