Frankfurter Skyline bei Abenddämmerung

Das Pro-Rata-Verfahren Gas

Unser Zuteilungsverfahren (ab dem 01.05.2026)

Allgemeine Informationen

Als verantwortlicher Betreiber von Strom- und Gasnetzen der allgemeinen Versorgung in Frankfurt und Umland stehen wir für einen transparenten und diskriminierungsfreien Prozess zur Vergabe von Netzanschlusskapazität.

Die verfügbaren Kapazitäten innerhalb unserer Netzbereiche bzw. an den Netzkoppelstellen, stellen dabei einen limitierenden Faktor dar. Wir arbeiten daran weitere Kapazitäten zu schaffen, um den Bedarf abzudecken. Hierbei prüfen wir technische Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung und setzen diese sukzessive um. Mit dem Ziel die stetig wachsenden Anschlussbegehren der Großkunden, insbesondere aus den Bereichen der Rechenzentren sowie der Industrie und dem Gewerbe, angemessen und zeitnah Rechnung zu tragen, erfolgt die Vergabe von Anschlussleistung ab 8 MW temporär im Rahmen des Pro-Rata-Verfahrens.

Im Pro-Rata-Verfahren erhält jeder Anschlusskunde einen Anteil der verfügbaren Anschlussleistung entsprechend dem Verhältnis seines Leistungsbegehrens am Gesamtbedarf. Dieses Verfahren gewährleistet auf Basis der gesetzlich vorgegebenen Anschlussregelungen ein höchstmögliches Maß an Transparenz.

Sie finden den Prozessablauf zur Kapazitätsvergabe nach dem Pro-Rata-Verfahren weiter unten beschrieben. Änderungen dieses Verfahrens werden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten durch die NRM auf der Internetseite bekannt gegeben. Die Erkundungspflicht über das Bewerbungsverfahren liegt bei den Anschlusskunden.

Bewerbungsverfahren:

  • Jeder Anschlusspetent, der eine Anschlussleistung von 8 MW oder mehr begehrt, muss am Pro-Rata-Verfahren teilnehmen.
  • Das Bewerbungsverfahren startet am 01.05.2026 und endet am 30.09.2026 (Stichtag).
  • Die Anmeldung erfolgt für jede einzelne Liegenschaft.
  • Nur die innerhalb des oben angeführten Zeitraums bis zum Stichtag eingegangenen Anmeldungen werden im Rahmen der Kapazitätsvergabe nach Pro-Rata berücksichtigt.
  • Die Anmeldungen müssen die formalen Anforderungen erfüllen, wie nachfolgend beschrieben.
  • Nach der Berechnung der verfügbaren Netzkapazitäten werden die Anschlusskunden ab dem 01.04.2027 über die für ihr jeweiliges Anschlussbegehren zur Verfügung stehenden Kapazitäten schriftlich unterrichtet.
  • Bei einem über die zugeteilte Anschlussleistung hinausgehenden Restbedarf von > 1 MW muss der Anschlusskunde erneut am Pro-Rata-Verfahren teilnehmen. Hierzu hat der Anschlusskunde bei der NRM seinen weitergehenden Anschlussbedarf anzumelden.
  • Gibt ein Anschlusskunde die ihm zugeteilte Anschlusskapazität (Verzicht oder Erstattung) an NRM zurück, wird diese im Rahmen der darauffolgenden Kapazitätsverteilung nach dem Pro-Rata-Verfahren neu an die Anschlusspetenten verteilt.
  • Weitere Bewerbungszeiträume für Anschlussbegehren nach dem o.g. Stichtag sind vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2027 und anschließend fortlaufend im jeweiligen Jahresrhythmus.

Wichtige Information

Bitte beachten Sie: 

Die Leistungszuteilung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der bestellten Gaskapazitäten durch den vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) im Rahmen der internen Bestellung. 

Wir behalten uns vor, in Abhängigkeit von den Geschäftsbedingungen unserer vorgelagerten Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) mit der Leistungszuteilung für die Reservierung der bestellen Kapazität eine Vorhaltegebühr in Höhe von 0,5 €/kWh zu verlangen.

Es wird zwischen schützenswerten Kunden und nicht schützenswerten Kunden unterschieden (vgl. §53a EnWG). Hierbei wird zunächst das Pro-Rata Verfahren unter Teilnahme von schützenswerten Kunden durchgeführt. Erst hiernach findet eine Zuteilung unter nicht schützenswerten Kunden statt. 

Folgende Dokumente sind für das Pro-Rata-Verfahren einzureichen:

  • Antrag auf Gasnetzanschluss im Netzportal
  • Kurzbeschreibung des Anlagenkonzepts bzw. der Erweiterungsmaßnahmen
  • Kurzdarstellung des aktuellen Stands des Genehmigungsverfahrens
  • Leistungsbilanz zur Erläuterung (insbesondere Anzahl Verbraucher, Aufbau der Energiezentrale) der angemeldeten Leistung
  • Lastprognose
  • Benennung des Zeitpunkts der ersten Gasabnahme
  • Lageplan mit eingezeichneter Anschlussstelle
  • Ggf. Vertretungsvollmacht des Grundstückseigentümers oder Erbbauberechtigten
  • Ggf. Erläuterung zur Priorisierung im Pro-Rata-Verfahren (Nachweis – geschützte Kunden nach EnWG)