Ladeeinrichtung im öffentlichen Bereich
Alle wichtigen Infos rund um öffentliche Ladeeinrichtungen für Elektroautos und die Anmeldung in unserem online Netzportal finden Sie auf dieser Seite.
Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Bereich
Durch eine stetig wachsende Anzahl von Elektroautos in Frankfurt, ist der Wunsch nach Ladeeinrichtungen in öffentlichen Bereichen hoch.
Für die Errichter und Betreiber von Ladeinfrastruktur ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen, die es zu beachten gilt. Neben einer normgerechten Inbetriebnahme muss ein sicherer Betrieb von Ladeeinrichtungen gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die Leistung, die Ihr Elektrofahrzeug aufnehmen kann und die Sie somit der Ladeeinrichtung entnehmen möchten.
Unsere Checkliste "6 Schritte zur Ladeeinrichtung" hilft Ihnen bei Ihrer Planung, Anmeldung und Errichtung der Ladestation.
In 6 Schritten zu Ihrer Ladeeinrichtung im öffentlichen Bereich
- Gestattungsvertrag einholen: Der Ladeinfrastrukturbetreiber muss den Gestattungsvertrag bei der Stadt Frankfurt einholen. Die Stadt Frankfurt räumt dem Ladeinfrastrukturbetreiber das Recht ein, die Ladeeinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum zu installieren und zu betreiben. Dieser Gestattungsvertrag muss der NRM bereits bei Antragsstellung zur Verfügung gestellt werden.
- Gesamttrassenleitungsplan erstellen: Ein Gesamttrassenplan enthält alle bestehende Ver-und Entsorgungsleitungen sowie alle geplanten Objekte (Ladesäule, Leitungen, etc.) lagerichtig und maßstabsgetreu. Er dient zur Konfliktprüfung und kann als Ausführungsplan genutzt werden. Dieser Plan wird vom Ladeinfrastrukturbetreiber erstellt und bei der NRM eingereicht.
- Antrag online erstellen: Der Antrag wird über das NRM-Netzportal eingereicht. Hierbei ist das Produkt „Ladeeinrichtung“ auszuwählen.
- Normen und Gesetze: Allgemeingültige Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, Technische Regeln und Richtlinien sowie die Vorgaben der NRM sind einzuhalten.
- Rahmenvertrag abschließen: Zum Zwecke der geordneten Errichtung und des Betriebs von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Frankfurt wird ein Rahmenvertrag zwischen Ladesäulenbetreiber und -errichter und der NRM geschlossen.
- Kostenvereinbarung/Netzanschlussvertrag abschließen: Zum Anschluss an das örtliche Verteilnetz der NRM wird ein Netzanschlussvertrag/eine Kostenvereinbarung mit dem Anschlussnehmer geschlossen.
- Aufbruchgenehmigung für Ladesäule: Die Aufbruchsgenehmigung für die Ladeeinrichtung ist durch den Betreiber der Ladeinfrastruktur einzuholen.
- Trassengenehmigung für Trasse: Die Trassengenehmigung für die Privatleitungen sind durch den Betreiber der Ladeinfrastruktur einzuholen.
- Trassen- und Aufbruchsgenehmigung: Die Genehmigung für den Netzanschluss ist durch die NRM einzuholen.
- Verkehrsrechtliche Genehmigung: Die verkehrsrechtliche Genehmigung wird durch das ausführende Tiefbauunternehmen eingeholt. Das Tiefbauunternehmen wird je nach erforderlichen Arbeiten durch den Ladeinfrastrukturbetreiber und durch die NRM separat beauftragt.
- Bestandsplanunterlagen: Grundlage für den Antrag auf Netzanschluss sind die aktuellen Bestandsplanunterlagen der NRM („Lagepläne“). Die Planunterlagen sind rechtzeitig vom Ladeinfrastrukturbetreiber bzw. der beauftragten Baufirma bei der zentralen Netzauskunft der NRM einzuholen (im Regelfall 10 Tage vor Baubeginn).
- Die konkrete Baumaßnahme ist der NRM rechtzeitig (im Regelfall 5 Tage vor Baubeginn) per E-Mail an mitzuteilen.
- Oberflächenaufbruch sowie Montage erfolgt durch den Ladeinfrastrukturbetreiber für die jeweils erforderliche Ladeinfrastruktur.
- Herstellung des Netzanschlusses durch die NRM.
- Wiederherstellung der Oberfläche.
- Einmessung und Dokumentation der Infrastruktur des Ladesäulenbetreibers: Der Leitungsbestand der privaten Leitungen im öffentlichen Bereich ist zu dokumentieren und zu beauskunften durch den Ladesäulenbetreiber.
- Einmessung und Dokumentation des Netzanschlusskabels inkl. Trassenschutz wird durch die NRM gewährleistet.
- Zählersetzung: Für die Anmeldung der Zählersetzung benötigen Sie ein Elektroinstallationsunternehmen. Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste.
Fragen und Antworten
Haben Sie noch weitere Fragen zu Ladeeinrichtung und Wallboxen? Hier kommen Sie zu unseren FAQs.
Öffentliches Laden - Ladesäulenkarte
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt auf ihrer Seite eine Ladesäulenkarte für öffentliches Laden von E-Autos in Deutschland zur Verfügung. Hier gelangen Sie zur Karte.