Ladeeinrichtung_privat

Ladeeinrichtung Privat- und Gewerbekunden

Gute Wahl - Sie haben sich für eine eigene "Elektrotankstelle" entschieden
Hier finden Sie alle Informationen und die online Anmeldung für Ihre Ladeeinrichtung.

Anschluss von Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Für den Anlagenerrichter und -betreiber einer Ladeeinrichtung ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen, die es zu beachten gilt. Neben einer normgerechten Inbetriebnahme muss ein sicherer Betrieb von Ladeeinrichtungen gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die Leistung, die Ihr Elektrofahrzeug aufnehmen kann und die Sie somit der Ladeeinrichtung entnehmen möchten.

Für die Planung, Anmeldung und Errichtung der Ladestation, sowie für die Beurteilung der Anschlusssituation ist grundsätzlich Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen zuständig. Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste.

In 4 Schritten zu Ihrer Ladestation

 

Emob privat


  • Die Planung, Anmeldung und Errichtung des Ladesystems muss gemäß § 13 NAV durch ein beim Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen werden. Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste.
  • Prüfung der Elektroinstallation: Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen prüft, ob Ihre aktuelle Elektroinstallation bzw. Kundenanlage für eine Ladeeinrichtung geeignet ist. Weiterhin muss geschaut werden, ob die Dimensionierung Ihres Netzanschlusses (Anschlussleistung) hierfür ausreichend ist.
  • Lastmanagement als Alternative zum physischen Ausbau:
    Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass beispielsweise die interne Verkabelung oder der Hausanschluss zu gering dimensioniert sind, um alle neuen Ladepunkte zusätzlich aufzunehmen, kann über ein lokales Lastmanagementsystem die Leistung so begrenzt werden, dass ein kostspieliger Umbau der Elektrik vermieden wird. Grundsätzlich unterscheidet die NRM hier zwischen den Optionen des statischen und des dynamischen Lastmanagements. Weitere Informationen und Voraussetzungen zum Thema dynamisches Lastmanagement/Wandlermessungen im ungezählten Bereich finden Sie unten im Bereich Formulare.
  • Ermittlung neuer Anschlussleistung: In diesem Zuge ist die neue Anschlussleistung der Liegenschaft durch Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen zu ermitteln (Benötigte Anschlussleistung der Wohn- und Gewerbeeinheiten, inkl. der geplanten Ladeinfrastruktur).
  • Antrag online erstellen: Das von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsunternehmen stellt einen Antrag über das NRM-Netzportal. Hierbei ist das Produkt „Ladeeinrichtung“ auszuwählen.
  • Wichtiger Hinweis:  Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und die Technische-Anschlussbedingungen-Niederspannungsnetz der NRM (TAB) zu beachten.
  • ​​​​​Die NRM prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.

11kW:

  • Freigabe: Ist der Antrag bei uns eingegangen und alle Daten sind plausibel und nachvollziehbar, erfolgt die Freigabe der Ladeinfrastruktur (Anmeldebestätigung) und das Ladesystem kann errichtet werden. Jede weitere Ladeeinrichtung ist genehmigungspflichtig, wenn die Gesamtleistung aller Ladeeinrichtungen 11 kW übersteigt.
  • Angebot: Ist die von Ihrem Elektroinstallateur ermittelte Anschlussleistung über der maximalen Anschlussleistung Ihres vorhandenen Netzanschlusses, erfolgt in der Regel ein Angebot für die erforderliche Leistungserhöhung.

>11kW:

  • Netzprüfung: Ist der Antrag bei uns eingegangen und alle Daten plausibel und nachvollziehbar, erfolgt die erforderliche Netzprüfung für das vorgelagerte Netz. Sofern die angeforderte Leistung bereitgestellt werden kann erhalten Sie ein individuelles Angebot für die erforderliche Baumaßnahme.
  • Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung: Mit Beauftragung des Angebotes wird die Genehmigung versandt und die Ladeeinrichtung kann nach erfolgter Leistungserhöhung in Betrieb gehen.
  • Zählersetzung: Sofern die Messung für die Ladeeinrichtung separat erfolgt, muss der Zähler beantragt werden. Für die Anmeldung zur Zählersetzung ist ebenfalls Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen zuständig. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unter "Formulare". Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste.

Das NRM-Netzportal

Ihre Anfrage für Strom, Gas, Wasser sowie Ladeeinrichtung können Sie bequem und komfortabel über unser online Netzportal bestellen.

Anmeldung im NRM-Netzportal