Ladeeinrichtung_privat

Ladeeinrichtung Privat- und Gewerbekunden

Gute Wahl - Sie haben sich für eine eigene "Elektrotankstelle" entschieden
Hier finden Sie alle Informationen und die online Anmeldung für Ihre Ladeeinrichtung.

Anschluss von Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge

Für den Anlagenerrichter und -betreiber einer Ladeeinrichtung ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen und technischen Anforderungen, die es zu beachten gilt. Neben einer normgerechten Inbetriebsetzung muss ein sicherer Betrieb von Ladeeinrichtungen gewährleistet werden. Eine wichtige Rolle spielt hier die Leistung, die Ihr Elektrofahrzeug aufnehmen kann und die Sie somit der Ladeeinrichtung entnehmen möchten.

Für die Planung, Anmeldung und Errichtung der Ladeeinrichtung, sowie für die Beurteilung der Anschlusssituation ist grundsätzlich Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen zuständig. Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste.

Alle ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommenen nicht öffentlich-zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge nach § 14a EnWG mit einer Bezugsleistung größer 4,2 kW sind zur Teilnahme an einer netzorientierten Steuerung (temporäre Leistungsbegrenzung im Falle zu hoher Netzauslastung) verpflichtet. Im Gegenzug erhält der Betreiber ein reduziertes Netzentgelt.

Zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung und zur Auswahl der Module für die Reduzierung der Netzentgelte muss zusätzlich zur Leistungsanmeldung die Inbetriebsetzung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung (SteuVE) durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb im Installateurportal der Mainova-ServiceDienste GmbH gemeldet werden. 

Nähere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG und zur Teilnahme erhalten Sie hier.

In 4 Schritten zu Ihrer Ladeeinrichtung

20240301_EMob_privat


  • Die Planung, Anmeldung und Errichtung des Ladesystems muss gemäß § 13 NAV durch ein beim Netzbetreiber im Installateurverzeichnis eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen vorgenommen werden. Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste.
  • Prüfung der Elektroinstallation: Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen prüft, ob Ihre aktuelle Elektroinstallation bzw. Kundenanlage für eine Ladeeinrichtung geeignet ist. Weiterhin muss geschaut werden, ob die Dimensionierung Ihres Netzanschlusses (Anschlussleistung) hierfür ausreichend ist.
  • Lastmanagement als Alternative zum physischen Ausbau:
    Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass beispielsweise die interne Verkabelung oder der Hausanschluss zu gering dimensioniert sind, um alle neuen Ladepunkte zusätzlich aufzunehmen, kann über ein lokales Lastmanagementsystem die Leistung so begrenzt werden, dass ein kostspieliger Umbau der Elektrik vermieden wird. Grundsätzlich unterscheidet die NRM hier zwischen den Optionen des statischen und des dynamischen Lastmanagements. Weitere Informationen und Voraussetzungen zum Thema dynamisches Lastmanagement/Wandlermessungen im ungezählten Bereich finden Sie unten im Bereich Formulare.
  • Ermittlung neuer Anschlussleistung: In diesem Zuge ist die neue Anschlussleistung der Liegenschaft durch Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen zu ermitteln (Benötigte Anschlussleistung der Wohn- und Gewerbeeinheiten, inkl. der geplanten Ladeinfrastruktur).
  • Antrag online erstellen: Das von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsunternehmen stellt einen Antrag über das NRM-Netzportal. Hierbei ist das Produkt „Ladeeinrichtung“ auszuwählen.
  • Wichtiger Hinweis:  Für die Planung und bei der Ausführung der Installation von Ladeinfrastruktur für Elektroautos sind die anerkannten Regeln der Technik, gültigen Normen insbesondere die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und die Technische-Anschlussbedingungen-Niederspannungsnetz der NRM (TAB) zu beachten.
  • ​​​​​Die NRM prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Plausibilität.

11kW:

  • Freigabe: Ist der Antrag bei uns eingegangen und alle Daten sind plausibel und nachvollziehbar, erfolgt die Freigabe der Ladeinfrastruktur (Anmeldebestätigung) und das Ladesystem kann errichtet werden. Jede weitere Ladeeinrichtung ist genehmigungspflichtig, wenn die Gesamtleistung aller Ladeeinrichtungen 11 kW übersteigt.
  • Angebot: Ist die von Ihrem Elektroinstallateur ermittelte Anschlussleistung über der maximalen Anschlussleistung Ihres vorhandenen Netzanschlusses, erfolgt in der Regel ein Angebot für die erforderliche Leistungserhöhung.

>11kW:

  • Netzprüfung: Ist der Antrag bei uns eingegangen und alle Daten plausibel und nachvollziehbar, erfolgt die erforderliche Netzprüfung für das vorgelagerte Netz. Sofern die angeforderte Leistung bereitgestellt werden kann, erhalten Sie ein individuelles Angebot für die erforderliche Baumaßnahme.
  • Inbetriebsetzung der Ladeeinrichtung: Mit Beauftragung des Angebotes wird die Genehmigung versandt und die Ladeeinrichtung kann nach erfolgter Leistungserhöhung in Betrieb gehen.
  • Zählersetzung: Sofern die Messung für die Ladeeinrichtung separat erfolgt, muss der Zähler beantragt werden. Für die Anmeldung zur Zählersetzung ist ebenfalls Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen zuständig. Die Anmeldung erfolgt über das Installateurportal. Eingetragene Installateure finden Sie schnell und komfortabel online in der Installateurssuche der Mainova Servicedienste

Sofern Ihre Ladeeinrichtung unter § 14a EnWG fällt, können Sie zwischen unterschiedlichen Tarifen wählen. Welches Modul für Sie in Frage kommt, hängt von ihrem individuellen Verbrauch ab. Kontaktieren Sie hierzu ihren Energieberater oder Elektroinstallateur.

Unabhängig davon, ob sie einen neuen Netzanschluss oder eine Leistungsänderung benötigen, ist das Inbetriebsetzungsdatum der Verbrauchseinrichtung durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen bei der Mainova ServiceDienste GmbH zu melden. Dies ist zwingend erforderlich, um ein vermindertes Netznutzungsentgelt zu erhalten.

Fragen und Antworten

Haben Sie noch weitere Fragen zu Ladeeinrichtung und Wallboxen? Hier kommen Sie zu unseren FAQs

Das NRM-Netzportal

Ihre Anfrage für Strom, Gas, Wasser sowie Ladeeinrichtung und Photovoltaikanlagen können Sie bequem und komfortabel über unser online Netzportal bestellen.

Anmeldung im NRM-Netzportal