
FAQ - Ihre Fragen, unsere Antworten!
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ladestationen und Wallboxen
Häufig gestellte Fragen
Einen Anspruch auf Beantwortung einer Anfrage durch nicht konzessionierte Personen (z.B. Hausbesitzer oder Mieter) besteht nicht, da die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen muss.
- Jede Ladeeinrichtung in unserem Netzgebiet muss bei der NRM Netzdienste Rhein-Main angemeldet werden. Dabei gilt: Ladeinfrastruktur ≤ 11kW je Netzanschluss sind anzeigepflichtig, bei einer Gesamtleistung > 11 kW muss die NRM zustimmen.
- Die Anmeldung muss zwingend durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden. Eine Liste der aktuellen Fachbetriebe im Netzgebiet der NRM können Sie im Installateurverzeichnis der Mainova Servicedienste einsehen.
- Die Anmeldung der Ladesäulen erfolgt ausschließlich durch Ihr Elektroinstallationsunternehmen über das Netzportal der NRM.
Mittels einem Lastmanagement kann die notwendige Netzanschlussleistung deutlich reduziert werden. Die Strategie der Steuerung weicht individuell für jede Liegenschaft voneinander ab. Bei der Anmeldung beim Netzbetreiber ist deshalb die maximale Bezugsleistung (Summenbemessungsleistung) anzugeben.
Wallboxen sind eine neue Form des Stromverbrauchs durch die ein zusätzlicher volatiler Energiebedarf entsteht. Damit die Versorgungssicherheit auch zukünftig gewährleistet werden kann, sind ggf. zusätzliche Netzausbaumaßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen können nur geplant werden, wenn der Netzbetreiber über die Ladeeinrichtung im Versorgungsnetz informiert ist.
Das Elektroinstallationsunternehmen, welches das Ladesystem errichtet, muss beurteilen, ob die bestehende Elektroinstallation (Kundenanlage) für den Betrieb eines Ladesystems geeignet ist und ob der bestehende Netzanschluss bezüglich der benötigten Leistung ausreichend dimensioniert ist.
Eine erforderliche Anpassung Ihrer elektrischen Anlage, stimmen Sie bitte mit einem Elektroinstallationsunternehmen ab.
- Grundsätzlich ist es unser Anliegen, die Versorgung einer Liegenschaft über nur einen Netzanschluss zu realisieren. In technisch begründeten Sonderfällen und nach Einzelfallprüfung kann allerdings auch ein separater Anschluss exklusiv für die Ladeinfrastruktur sinnvoll und präferiert sein.
- Die Elektrifizierung von Garagen (die abseits des Hauses stehen) realisieren wir in der Regel mit einem Netzanschluss in eine bauseits zu stellende Zähleranschlusssäule. Der jeweilige Standort muss bereits in der Planungsphase mit uns abgestimmt werden. Dies sollte ebenfalls durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen mit der Anmeldung über das NRM Netzportal erfolgen.
Nein, handelsübliche Haushaltssteckdosen sind aus sicherheitstechnischen Gründen (z.B. Brandgefahr) nicht für das Laden geeignet. Für die Beurteilung der Hausinstallation fragen Sie bitte Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen. Sofern Sie Mobile Charger verwenden, sind diese beim Netzbetreiber anzumelden.
Nein. Die Festlegung auf einen bestimmten Hersteller besteht nicht. Bitte beachten Sie, dass die Ladeinfrastruktur >11 kW steuerfähig sein muss.
Ladeinfrastruktur >11 kW muss im Netzgebiet der NRM zwingend über eine Kommunikationsschnittstelle zur Steuerung verfügen.
Die Ladeleistung ist abhängig von Ihrem Elektrofahrzeug und dessen Ladekapazität sowie Ihrem Bedarf der Ladegeschwindigkeit. Die Möglichkeiten der Dimensionierung Ihrer Ladeeinrichtung stimmen Sie bitte mit Ihrem Elektroinstallationsunternehmen ab.
In Mehrfamilienhäusern muss eine Zustimmung für den Einbau von Ladeeinrichtungen durch die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgen (siehe Wohnungseigentümergesetz). Hierbei empfehlen wir, sich im Vorfeld mit den anderen Mietern und Eigentümern abzustimmen sowie ein Elektroinstallationsunternehmen mit der Konzeptionierung gemeinsam zu beauftragen.
Ob die bestehende Elektroinstallation für den Betrieb für Ladeinfrastruktur geeignet ist und ob der bestehende Stromnetzanschluss ausreichend dimensioniert ist, beurteilt Ihr Elektroinstallationsunternehmen.
Die Erfordernis eines zusätzlichen Zählers variiert je nach benötigter Gesamtleistung für Ihren Netzanschluss sowie der Leistung der Ladeeinrichtung. Die möglichen Varianten und Zählersetzung stimmen Sie bitte mit Ihrem Elektroinstallationsunternehmen ab.
Grundsätzlich kann der selbst erzeugte Strom der Photovoltaikanlage zum Laden des Elektroautos genutzt werden. Ein für Sie geeignetes Ladekonzept stimmen Sie bitte mit Ihrem Elektroinstallationsunternehmen ab.
Auf der Seite der Bundesnetzagentur (BNetzA) finden Sie schnell alle öffentlichen Ladestationen in Deutschland. Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur
Zum Einbau der Hardware benötigen Sie ein Elektroinstallationsunternehmen, welches Sie bei der Beratung und Montage unterstützt. Diese Leistungen sind in der Regel durch den Anschlussnutzer zu beauftragen.
Die Kosten für die Leistungserhöhung des bestehenden Netzanschlusses variieren je nach erforderlicher Baumaßnahme und der Höhe des Baukostenzuschusses. Um Ihnen ein verbindliches Angebot vorzubereiten, benötigen wir den entsprechenden Antrag, den Ihr beauftragtes Elektroinstallationsunternehmen über unser Netzportal stellen kann.
Die Bundesregierung bietet vielfältige Möglichkeiten an. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, welche Fördermöglichkeiten für Sie geeignet sind. Förderdatenbank