Messung
Die NRM als Messstellenbetreiber
Wir informieren Sie über unsere Aufgaben als grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Netzgebiet der NRM über gesetzliche Vorgaben zur Digitalisierung u. v. m. Preisblätter und Verträge können Sie bequem einsehen und herunterladen.
Aufgaben und gesetzliche Vorgaben
Grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz - MsbG
Die Aufgaben des Messstellenbetreibers umfassen generell die Kommunikation mit dem Kunden, die Montage, die Inbetriebnahme, die Wartung sowie den Betrieb der Messeinrichtung. Darunter wird auch die eichrechtskonforme Messung, die Aufbereitung der Daten sowie deren form- und vor allem fristgerechte Übertragung verstanden.
Wir, die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), übernehmen den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach § 3 MsbG i. S. d. G. für unser Netzgebiet unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Energiewende.
Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys)
Die Umstellung erfolgt verbrauchs- und leistungsabhängig in mehreren Stufen gemäß den Vorgaben des MsbG. Ein intelligentes Messsystem ist verpflichtend einzubauen bei:
- Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh,
- Letztverbrauchern mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG,
- Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung von über 7 kW.
Soweit keine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems besteht und die Ausstattung nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, statten wir Messstellen mindestens mit modernen Messeinrichtungen (mME) aus. Die Ausstattung wird in den vom MsbG vorgegebenen Quoten spätestens bis zum
31. Dezember 2032 abgeschlossen sein.
Entgelte für Standard-/bzw. Zusatzleistungen für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsystems (iMSys)
Die Entgelte können den Preisblättern Messstellenbetrieb Strom Standardleistungen und Messstellenbetrieb Strom Zusatzleistungen entnommen werden. Diese Preisblätter finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Infos zum Austausch für den Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber gemäß § 37 Abs. 2 MsbG
Die von uns beauftragte Mainova ServiceDienste GmbH meldet sich ca. drei Monate vor der Ausstattung einer Messstelle bei den betreffenden Stromanschlussnutzern bzw. Stromanschlussnehmern und vereinbart einen Termin für den Austausch der Messstelle mit:
- einem intelligenten Messsystem nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 oder
- einem intelligenten Messsystem mit Steuerungseinrichtung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2
Gemäß §§ 5 und 6 MsbG besteht die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber (wMSB) zu wählen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Hinweise im Kundenanschreiben.
Vertrag zwischen Netzbetreiber (NRM) und wettbewerblichem Messstellenbetreiber (wMSB)
Für den Messstellenbetrieb durch einen wMSB ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrags (MSB‑RV) sowie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen notwendig.
Die Mainova ServiceDienste GmbH schließt diese Verträge im Auftrag der NRM für das Netzgebiet Frankfurt am Main, das Umland und den Landkreis Aschaffenburg.
Den Vertrag nebst Anlagen können Sie hier online abrufen.
Die dazugehörigen Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 23.08.2017 (Beschluss BK6-17-042 können Sie hier einsehen.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss BK6‑24‑125 vom 20.11.2025 eine neue Fassung des MSB‑RV festgelegt. Den Vertrag können Sie hier online abrufen.
Energieserviceanbieter (ESA)
Vertrag zwischen grundzuständigem Messstellenbetreiber (gMSB) und Energieserviceanbieter (ESA)
Der Energieserviceanbieter (ESA) ist ein externer Marktteilnehmer, der mit Einwilligung des Anschlussnutzers berechtigt ist, die Messdaten aus dessen intelligenten Messsystemen anzufragen.
Die Mainova ServiceDienste GmbH schließt im Auftrag der NRM einen entsprechenden ESA‑Rahmenvertrag.
Die Vertragsunterlagen finden Sie hier.
Bitte senden Sie den Rahmenvertrag ausgefüllt inklusive der Anlagen, Ihren aktuellen EDIFACT-Zertifikaten sowie Ihr Kontaktdatenblatt unter dem Stichwort "ESA" an .
Im Anschluss übersenden wir Ihnen unsere Annahmeerklärung zum ESA-Vertrag.
Bitte beachten Sie, dass die notwendige Marktkommunikation erst nach Vorlage der Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen kann.
Sie erhalten daraufhin separat eine Information, sobald die notwendige Marktkommunikation zwischen unseren Häusern eingerichtet wurde. Danach können Sie uns Ihre Messdatenanfrage im hierfür vorgesehenen Format zusenden.
Die Entgelte für die im Rahmenvertrag aufgeführten Zusatzleistungen können dem Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Standard- und Zusatzleistungen entnommen werden. Dieses Preisblatt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Preisblätter Messstellenbetrieb
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Standard- und Zusatzleistungen
gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Standard- und Zusatzleistungen
gültig ab 01.04.2025
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Standardleistungen
gültig ab 01.01.2025 bis 31.03.2025 (xlsx)
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Zusatzleistungen
gültig ab 01.01.2025 bis 31.03.2025 (xlsx)
vorläufiges Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Zusatzleistungen
gültig ab 01.01.2024 (xlsx)
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Standardleistungen
gültig ab 01.01.2023 (pdf)
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Zusatzleistungen
gültig ab 01.01.2023 (pdf)
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Standardleistungen
gültig ab 01.01.2024 (xlsx)
Preisblatt Messstellenbetrieb Strom Zusatzleistungen
gültig ab 01.01.2024 (xlsx)
Verträge und allgemeine Downloads
- Messstellenvertrag Strom (pdf)
- Messstellenvertrag Strom Anlage Formblatt
- Datenformblatt iMS (pdf)
- Erläuterungen zum Datenformblatt (pdf)
- Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber Strom (gMSB)
- Kontaktdatenblatt Messstellenbetreiber Gas (gMSB)
- Messstellenvertrag Strom AN ab 01.07.2026 (pdf)
- Messstellenvertrag Strom LF ab 01.07.2026 (pdf)