Aufgaben und Pflichten Anlagenbetreibende, EIV und BTR

Mitunter müssen Sie oder Ihre Dienstleister folgende Aufgaben für den RD 2.0 erfüllen:

  • Stammdaten der Erzeugungseinheiten liefern
  • Prognosen für die Erzeugungseinheiten liefern
  • Informationen über Beschränkungen mitteilen
  • Echtzeitdaten bereitstellen
  • Abrechnungsdaten bereitstellen


Detailinformationen zu diesen Pflichten finden Sie in den Festlegungen BK6-20-059, und BK6-20-061 der Bundesnetzagentur (siehe Allgemeine Fragen) sowie auf der Webseite des „Bundesverbandes der deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (bdew)".

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Neuere Steuerungstechnik ermöglicht die Anlagen optimaler in die RD 2.0 Prozesse zu integrieren. Der Gesetzgeber hat mit Umsetzung des Redispatch 2.0 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Wirkleistungsbegrenzung auf die Erzeugungsanpassung an Stelle der Anpassung der Einspeisung geändert. Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die ergänzenden Netzbetreiber-Anforderungen Ihres zuständigen Anschlussnetzbetreibers. Diese behalten sich vor, Änderungen bzw. andere Verfahren für die Wirkleistungsbegrenzung zu fordern. Nach aktuellem Stand kann auch eine Anpassung der Steuertechnik im Zuge des Rollouts intelligenter Messsysteme inkl. Fernsteuerungstechnik für die IST-Einspeisung und Wirkleistungsbegrenzung vorgesehen sein.

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Ja. Die initial übermittelten Stammdaten sind bei tatsächlichen Änderungen an der Anlage anzupassen. Alle weiteren Daten müssen im Rahmen der regelmäßigen Meldezyklen über die RD 2.0 vorgegebenen Datenwege aktualisiert werden.

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Das sind zwei neue Marktrollen, die mit uns zusammen den Redispatch 2.0 managen.

  • Einsatzverantwortlicher (EIV)

Der EIV kümmert sich um die Daten vor einer Redispatch-Maßnahme. Er übermittelt zum Beispiel die Stammdaten sowie die Prognosen Ihrer Anlage.

  • Betreiber der technischen Ressource (BTR)

Der BTR sendet uns die Abrechnungsdaten nach der Redispatch-Maß­nahme. Damit können wir den Ausfall der Anlage abrechnen.

Die Bundesnetzagentur hat die Rollen getrennt, damit Sie diese auch an Experten für Energiedaten abgeben können. So kann zum Beispiel Ihr Direktvermarkter der EIV und Ihr Abrechnungsdienstleister der BTR werden.

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Selbstverständlich dürfen Sie eine oder auch beide Marktrollen selbst erledigen. EIV und BTR haben eine Reihe von automatisierten Datenaustauschprozessen innerhalb kurzer zeitlicher Fristen zu beherrschen, was entsprechende Software, Hardware und die notwendigen IT-Zertifikate erfordert. Sie müssen die Use-Cases sowie die Datenlieferpflichten nach den BNetzA-Festlegungen kennen und abwickeln können – zum Teil 24 Stunden am Tag. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben/Prozessleitfäden des BDEW und melden sich bei Bedarf mit den jeweiligen Marktrollen an.

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Jeder Anlagenbetreiber sollte zur Meldung des EIV und BTR für seine Anlage durch den Anschlussnetzbetreiber aufgefordert worden sein. Sind mehrere Anlagen nur gemeinsam steuerbar, müssen alle Anlagen den gleichen EIV und BTR benennen.

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EIV und BTR haben eine Reihe von automatisierten Datenaustauschprozessen innerhalb kurzer zeitlicher Fristen zu beherrschen, was entsprechende Software, Hardware und die notwendigen IT-Zertifikate erfordert. Sie müssen die Use-Cases sowie die Datenlieferpflichten nach den BNetzA-Festlegungen kennen und abwickeln können – zum Teil 24 Stunden am Tag. Bitte beachten Sie auch die Vorgaben/Prozessleitfäden des BDEW und melden sich bei Bedarf mit den jeweiligen Marktrollen an. Es empfiehlt sich daher oftmals einen Dienstleister zu suchen, der diese Aufgaben fristgerecht und vollumfänglich abdecken kann. Können Sie die mit den Marktrollen verbundenen Verantwortlichkeiten selbstständig abdecken, sind Sie nicht verpflichtet einen Dienstleister damit zu beauftragen.

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Die Datenlieferverpflichtungen richten sich nach den gewählten Modellen (Abrechnung, Abruf,…). Im mutmaßlich aufwandsärmsten Fall mit Nutzung des Prognosemodells als Bilanzierungsmodell und ohne Direktvermarktung müssen im Rahmen des Redispatch 2.0 mindestens Stammdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten übermittelt werden. Details zu den erforderlichen Daten können der Festlegung zur Informationsbereitstellung vom 23.03.2021 (Az.: BK6-20-061) entnommen werden. Im Falle eines Abrufes prüft die Rolle „Betreiber einer Technischen Ressource“ (BTR) die ermittelte Ausfallarbeit. Dazu sind je nach Abrechnungsmodell meteorologische Daten zur Verfügung zu stellen.

In weiteren Fällen (z.B. Planwertmodell als Bilanzierungsmodell oder Steuerung der Anlage durch einen Direktvermarkter) sind zusätzlich Planungsdaten und ggfs. Echtzeitdaten durch den benannten Einsatzverantwortliche (EIV) zu liefern.

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Stammdaten sind auf Aufforderung des Netzbetreibers frühestens ab dem 01.07.2021 und ab dann bei Änderungen mitzuteilen. Planungsdaten sind erstmals am 29.09.2021 um 14:30 Uhr und ab dann bei Änderungen jeweils stündlich mitzuteilen. Nichtbeanspruchbarkeitsdaten sind unverzüglich, spätestens jedoch eine Stunde nach Bekanntwerden mitzuteilen. Echtzeitdaten sind ab dem 01.10.2021 um 0:00 Uhr mitzuteilen. Echtzeitdaten sind innerhalb eines Zeitintervalls von maximal 60 Sekunden zu aktualisieren. Dies erfolgt über die in RD 2.0 festgelegten Datenwege und die jeweiligen Marktrollen, in dem Fall die EIVs.

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Die Kommunikation der Wetterdaten (im Prozess meteorologische Daten) erfolgt in der Rolle „Betreiber einer Technischen Ressource“ (BTR) je Technische Ressource über das EDIFACT Format (MSCONS) im Rahmen der Marktkommunikation. Der Prozess ist in der Festlegung BK6-20-059 Anlage 2 beschrieben. Die aktuellen Formate finden Sie unter Dokumente: BDEW Forum Datenformate (edi-energy.de).


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Der Anschlussnetzbetreibende kann die Dienstleistung des Einsatzverantwortlichen (EIV) oder Betreibers einer technischen Ressource (BTR) leider nicht anbieten, da diese laut BDEW diese Marktrollen als Netzbetreiber nur unter sehr komplizierten Voraussetzungen und mit großem Aufwand umsetzen können. Als Netzbetreiber sollen und wollen wir uns voll auf unsere Kernaufgaben und damit auf die Rolle des Anschlussnetzbetreibers und den sicheren Stromnetzbetrieb konzentrieren.

Hinweis: Für die Suche nach einem passenden Dienstleister kann ein bzw. Ihr Direktvermarkter hilfreich sein. Sollten Sie keinen haben, können Sie die Marktrolle des Direktvermarkters bzw. Einsatzverantwortlichen oder Betreibers einer technischen Ressource direkt auf der Homepage des BDEW einsehen. Die dort eingetragenen EIV und BTR können Sie kontaktieren und dort auch erfragen, ob sie diese Rollen für Sie als Dienstleistung übernehmen können.

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Ja. Details regelt Ihr Vertrag mit Ihrem Dienstleister.

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