Einspeisemanagement/Redispatch

Auf unserer Hompage finden Sie ein detailliertes FAQ nur zu diesem Thema.


Dies wird in §9 EEG geregelt.
Ab einer installierten Leistung von 25 kW(p) ist ein Einspeisemanagement zur technischen Leistungsreduzierung erforderlich. 
Ab einer installierten Leistung von 100 kW(p) ist eine Fernwerktechnik zur technischen Leistungsreduzierung erforderlich. 
Das betrifft auch Anlagenzusammenfassungen, die in Summe 25 kW(p) oder 100 kW(p) überschreiten.

Auch wenn gar kein Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden soll und alles selbst verbraucht wird, muss eine technische Einrichtung zur Leistungsreduzierung bauseits installiert werden, um die vollständige Netzentlastung technisch sicherzustellen. 
 

Die Anforderungen an das Einspeisemanagement richten sich nach den technischen Anschlussbedingungen zur Installation (TAB) und den geltenden Regelwerken (z. B. VDE-AR-N 4105 bzw. 4110), abhängig von der Erzeugungsleistung und Spannungsebene. 
Hier finden Sie die technischen Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements für Erzeugungsanlagen.

Unser Bestellformular finden Sie auf der Seite Dokumente EEG KWK zum Download. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Bestellformular ist im Rahmen der Anmeldung einer Erzeugungsanlage im NRM-Netzportal digital hochzuladen.
 

Nach erfolgtem Zahlungseingang können die erforderlichen Geräte für das Einspeisemanagement abgeholt werden. 
Die Abholung ist nach erfolgtem Zahlungseingang, ggf. nach vorheriger Absprache mit Hr. Dienenthal (Tel: 069-213 29014), 
Hr. Küchler (Tel: 069-213 29015) oder Hr. Stöckel (Tel: 069-213 26714) montags bis donnerstags von 08:30 bis 14:30 Uhr und freitags von 08:30 bis 13:30 Uhr im Gebäude C, Zwischengeschoss Raum CZ 006, Gutleutstraße 280 möglich. Bitte geben Sie bei der Abholung den zugehörigen CS-Auftrag an.

Um einen Termin für die Abnahme des Einspeisemanagements zu vereinbaren wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kollegen unter inbetriebnahme-einspeisemanagement@nrm-netzdienste.de.