Ja, die Anmeldung ist immer dringend notwendig und erfolgt digital über das NRM-Netzportal, da die geplante Erzeugungsanlage direkt oder indirekt mit unserem Verteilnetz im Netzparallelbetrieb verbunden ist (z. B. über den Hausanschluss). Wir führen dann eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und teilen Ihnen die weiteren Schritte mit. Auch Erweiterungen bestehender Erzeugungsanlagen oder Stilllegungen müssen gemeldet werden.

Bei Fragen rund um die Einspeisung Ihrer Photovoltaikanlage wenden Sie sich bitte an unsere zentrale E-Mail-Adresse: EinspeisungEEG@nrm-netzdienste.de
Bei Fragen rund um die Einspeisung Ihrer BHKW-Anlage wenden Sie sich bitte an unsere zentrale E-Mail-Adresse: EinspeisungKWK@nrm-netzdienste.de

Wenn Sie Ihre Erzeugungsanlage in das Netzgebiet der NRM umziehen, müssen Sie diese über das NRM-Netzportal neu anmelden. Reichen Sie die Unterlagen, einschließlich der Bescheinigung des bisherigen Netzbetreibers ein, aus der hervorgeht, dass die Erzeugungsanlage bereits in Betrieb war. Bitte beachten Sie, dass beim Umzug die Stammdaten Ihrer Erzeugungsanlage (Inbetriebnahmedatum, Vergütungssatz, SEE-Nummer aus dem Marktstammdatenregister, EEG/KWK-Anlagenschlüssel) bestehen bleiben und an uns übermittelt werden müssen. Bitte melden Sie Ihre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister nicht neu an, sondern ändern Sie den zuständigen Netzbetreiber auf NRM Netzdienste Rhein-Main.

Alle Informationen dazu finden Sie in den FAQs des Marktstammdatenregisters.

In diesem Fall bleibt die NRM Netzdienste Rhein-Main Ihr zuständiger Netzbetreiber und Sie erhalten weiterhin Ihre Einspeisevergütung von uns.

Bitte beachten Sie Folgendes:
• Melden Sie den neuen Standort über das NRM-Netzportal.
• Führen Sie eine neue Anmeldung der Erzeugungsanlage für den neuen Standort durch.
• Prüfen Sie bei technischen Änderungen (z. B. Tausch von Modulen oder Wechselrichtern), ob es sich um ein Repowering handelt.

Die Meldung eines Betreiberwechsels erfolgt digital über das NRM-Netzportal

Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:
• Einspeiseformular für Änderungen (erhalten Sie über die Antragsstrecke im NRM-Netzportal)
• Marktstammdatenregisterbescheinigung (wenn die  Erzeugungsanlage verkauft oder verschenkt wird, muss der Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister gemäß §5 Abs. 1 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) gemeldet werden.) Alle Informationen dazu finden Sie in den FAQs des Marktstammdatenregisters.

Unterlagen je Anwendungsfall:
• Kaufvertrag (gültiger Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, von welcher Partei an welche Partei die Erzeugungsanlage veräußert wird; nur mit Unterschrift gültig)
• Schenkungsurkunde
• Sterbeurkunde und Erbschein, falls die Übertragung der Erzeugungsanlage im Rahmen einer Erbschaft erfolgt

Nein, die Anmeldung von Erzeugungsanlagen ist immer beim grundzuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) vorzunehmen – unabhängig davon, bei welchem Energieversorger Sie Kunde sind.
Wenn Sie außerhalb des Netzgebiets der NRM Netzdienste Rhein-Main wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren regional zuständigen Netzbetreiber.

Eine Übersicht aller Netzbetreiber in Deutschland finden Sie auf dem Portal VNB.digital, das Ihnen hilft, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

 

 

Eine Stilllegung muss an die NRM Netzdienste Rhein Main unter EinspeisungEEG@nrm-netzdienste.de oder EinspeisungKWK@nrm-netzdienste.de gemeldet werden. Teilen Sie uns dafür das Datum der Stilllegung und den Zählerstand zum Zeitpunkt der Stilllegung mit. Außerdem muss bei Bedarf ein Zählerausbau im Installateursportal beantragt werden.
Im Markstammdatenregister ist die Erzeugungsanlage ebenfalls als stillgelegt zu melden.

 

 

Unter Repowering versteht man die Modernisierung einer bestehenden Erzeugungsanlage durch den Austausch von Modulen und/oder Wechselrichtern.

Wichtig: Wird die Erzeugungsanlage gleichzeitig erneuert und erweitert, besteht für den über die ursprünglich installierte Leistung hinausgehenden Leistungsanteil nur ein Vergütungsanspruch gemäß dem aktuell gültigen EEG. Der Anlagenteil mit der ursprünglich installierten Leistung behält sein ursprüngliches Inbetriebnahmedatum. 
Das Inbetriebnahmedatum des erweiterten Anlagenteils ist das Datum, an dem das Repowering abgeschlossen wurde.

Bitte beachten Sie, dass ein Repowering dem Netzbetreiber unverzüglich mitzuteilen ist. Ggf. ist eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Betreiber von EEG-Anlagen, die zusätzlich steuerbare Verbrauchseinrichtungen (Speicher, Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge) mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW haben und unmittelbar oder mittelbar in der Niederspannung angeschlossen sind, unterliegen den Vorgaben des §14a EnWG. Dabei geht es um die netzdienliche Steuerbarkeit bestimmter Geräte, um die Netzstabilität bei steigendem Strombedarf zu gewährleisten.

Alle Informationen zu den Anforderungen, dem technischen Hintergrund sowie zur Antragsstellung finden Sie im Bereich Netzanschluss-Steuerbare Verbrauchseinrichtungen auf unserer Webseite.