Zählerstandserfassung
Zählerstände ganz einfach online übermitteln
Zählerstand erfassen
Geben Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand schnell und einfach online durch. Dazu benötigen Sie Ihre Zählernummer, Ihren Zählerstand und das Ablesedatum.
Wir empfehlen
Lesen Sie Ihren Zähler bei jedem Umzug, Anbieterwechsel und für die jährliche Abrechnung ihres Anbieters selbst ab. Bitte beachten Sie dabei: Die Erfassung des Zählerstands für Einzüge und Auszüge sind nur am jeweiligen Tag möglich.
Häufige Fragen zum Zähler
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel im Keller. Erdgas-/Wasser- und Wärmezähler sind meist in der Nähe des Heizkessels oder einem der Straße zugewandten Raum angebracht. Der Strom- und/oder der Gaszähler kann/können auch direkt in Ihrer Wohnung installiert sein. Das ist vor allem bei älteren Häusern der Fall.
Die Zählernummer ist auf dem Zähler selbst, der Vertragsbestätigung und der Jahresabrechnung Ihres Anbieters angegeben. Sie besteht aus Ziffern oder einer Kombination aus Ziffern und Buchstaben.
Nutzen Sie unser Informationsblatt mit Abbildung und kurzer Anleitung zur Zählerstandserfassung.
Hinweis: Der Zählerstand ist beim Stromzähler mit der Einheit kWh, beim Gas- und Wasserzähler mit der Einheit m³ und beim Wärmezähler mit der Einheit mWh gekennzeichnet.
Unabhängig davon, welchen Energieanbieter Sie gewählt haben, kommt einmal im Jahr ein Ableser der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) bzw. ein Mitarbeiter der Ifi GmbH (siehe auch "Woran erkenne ich, dass der Ableser von der NRM kommt?") persönlich bei Ihnen vorbei. Der Zeitpunkt der Ablesung variiert je nach Stadtteil, findet aber in jedem Stadtteil immer im selben Zeitraum eines Jahres statt (bspw. immer im März).
- Bei seinem ersten Besuch kann der Ableser Ihren Zählerstand direkt erfassen, sofern Sie zu Hause und einverstanden sind.
- Ist die Erfassung des Zählerstands an diesem Tag nicht möglich, hinterlässt der Ableser eine Informationskarte Anmeldung zur Zählerablesung. In dieser wird ein Ablesetermin innerhalb der folgenden Tage angekündigt. Dieser Termin befindet sich in einem Zeitfenster von 2 - 4 Stunden. Wenn Sie Ihren Zählerstand selbst ablesen und uns online übermitteln, entfällt dieser Termin.
- Ist auch am Ablesetermin niemand vor Ort, der dem Ableser Zutritt zum Zähler gewährt, hinterlässt er die sogenannte Endablesekarte Durchführung der Jahresablesung Ihrer Zähler.
Sie können Ihren Zähler alternativ auch selbst ablesen. Den aktuellen Zählerstand übermitteln Sie einfach online unter Zählerstandserfassung (nrm-netzdienste.de).
Innerhalb des Frankfurter Netzgebiets ist die NRM für die Ablesung der Zähler zuständig. Die NRM hat den Dienstleister Ifi GmbH über die Mainova ServiceDienste mit der Ablesung beauftragt.
Die Mitarbeiter der Ifi GmbH erkennen Sie an ihrer Kleidung mit dem Logo der Mainova ServiceDienste. Außerdem führen sie einen Mainova-Ausweis mit sich.
Auf den ersten Blick scheint das Prozedere überflüssig, aber es ist erklärbar:
Wir, als örtlicher Messstellenbetreiber, lesen den Zählerstand in der Regel einmal jährlich ab.
Zwar bekommen wir von Ihrem Anbieter auch Zählerstände gemeldet, aber häufig unterscheiden sich unsere Ablesetermine von denen des Anbieters, so dass eine weitere Ablesung notwendig werden kann.
Um Ihre Jahresabrechnung mit einem tatsächlichen Verbrauch erstellen zu können, benötigt ihr Anbieter einen aktuellen Zählerstand.
Bekommt er hierzu keine termingerechte Rückmeldung, ist er berechtigt, den Zählerstand rechnerisch – also auf Basis von Verbrauchswerten der letzten Jahre – für die Abrechnung zu ermitteln.
Auf Ihrer Jahresabrechnung des Anbieters erhalten Sie in diesem Fall eine gesonderte Information, dass Ihr Zählerstand rechnerisch ermittelt werden musste.
Die Plausibilitätsprüfung dient der Absicherung gegen mögliche Fehleingaben. Dabei wird geprüft, ob der Verbrauch der aktuellen Periode in etwa dem Verbrauch der letzten Periode entspricht.
Die Plausibilitätsprüfung ist nur zu Ihrem Vorteil. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, welche Sie vor falsch gestellten Rechnungen ihres Anbieters bewahrt.
Wenn Sie an der Messgenauigkeit Ihres Zählers zweifeln, können Sie eine Befundprüfung beantragen. Alle wichtigen Informationen zur Befundprüfung finden Sie unter Informationen und Antrag zur Befundprüfung