Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH

Krisenvorsorge Gas

Informationen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH zur Krisenvorsorge Gas

Krisenvorsorge bei der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
Die Netzdienste Rhein-Main GmbH ist als langjähriger Netzbetreiber für die Rhein-Main-Region in der Verantwortung, den Kunden im Netzgebiet 24 Stunden und 365 Tage im Jahr eine zuverlässige Versorgung mit Gas zu gewährleisten.

Als Netzbetreiber ist es wichtig, entsprechende Vorsorgen zu treffen, um im Falle einer Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems bestmöglich reagieren zu können.

Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im § 16 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. 

Was kennzeichnet eine Versorgungskrise?
Eine Versorgungskrise tritt ein, wenn eine ungewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, Störungen in der Gasversorgung oder andere erhebliche Beeinträchtigungen der Versorgungssituation auftreten.

Was passiert während einer Versorgungskrise?
Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen und gilt für ganz Deutschland:

  • Frühwarnstufe
    Es gibt konkrete und verlässliche Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten könnte, das höchstwahrscheinlich zu einer signifikanten Verschlechterung der Gasversorgung führt und voraussichtlich die Alarm- oder Notfallstufe auslösen wird. Der Staat greift in dieser Stufe noch nicht ein. Um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten, setzen die Marktakteure – Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber – marktbasierte Maßnahmen um.
  • Alarmstufe
    Es liegt eine Störung in der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führt. Der Markt ist jedoch noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen.
  • Notfallstufe
    Es besteht eine außergewöhnlich hohe Gasnachfrage, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere bedeutsame Verschlechterung der Versorgungslage. Die Gasversorgung kann die vorhandene Nachfrage nicht decken. Die Bundesnetzagentur entscheidet als „Bundeslastverteiler“ zusammen mit den Netzbetreibern über die Rationierung der Erdgasversorgung. Hier kann es für Industrie- und Gewerbekunden zu Kürzungen oder Lieferstopps kommen. Besonders geschützte Kunden sollen möglichst bis zum Schluss mit Gas versorgt werden. 

Ihre Unterstützung ist erforderlich
Im Falle einer Versorgungskrise ist es entscheidend, dass Netzdienste Rhein-Main GmbH die betroffenen Kunden zeitnah informieren kann. Je früher wir unsere Kunden im Fall eines Versorgungsengpasses informieren können, desto besser wird es diesen möglich sein, ihren Betrieb kontrolliert auf eine etwaig notwendige Reduktion des Erdgasbezugs einzustellen. Daher bitten wir alle Kunden mit registrierter Leistungsmessung (RLM), ihre Kundendaten für den Bedarfsfall zu aktualisieren.

Nutzen Sie hierfür gerne unser Formular Krisenvorsorge Gas

Archiv

Stand April 2023

Die NRM möchte Sie darüber informieren, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), in unserem Fall terranets bw und OGE, beschlossen haben, zum 1. April 2023 die Krisensituation gemäß des Leitfadens Krisenvorsorge Gas (§ 3 Ziffer 1 lit. g) zu beenden.

Die durch das BMWK ausgerufene Alarmstufe nach dem nationalen Notfallplan bleibt voraussichtlich weiter bestehen.

Aufgrund der Verlängerung der EU-Gas-Einspar-VO und grundsätzlich geänderten Versorgungssituation im Vergleich zum vergangenen Jahr bedarf es auf Bundesebene der Aufrechterhaltung notwendiger Maßnahmen/Verordnungen, die an die Aufrechterhaltung der Krisenstufe geknüpft sind, um letztlich die Vorbereitungen sowie Wiederbefüllung der Erdgasspeicher mit Blick auf die Versorgungssituation im Winter 2023/24 zu unterstützen bzw. zu gewährleisten.

Zum 1. September 2022 ist die sogenannte „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ in Kraft getreten. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden. Bundesweit gelten folgende Maßnahmen und Regeln zum Energiesparen:

  • Öffentliche Gebäude werden in der Regel nur noch bis maximal 19 °C beheizt. Diese Regelung gilt also für Rathäuser, Museen, Kinos, Theater, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Hotels, Supermärkte, Friseure, Fitnessstudios, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude etc. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 °C herrschen. Ebenfalls ausgenommen sind Kindertagesstätten, Schulen, Alters- und Pflegeheime, Kliniken, Arztpraxen und Krankenhäuser.
  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen möglichst gar nicht mehr beheizt werden.
  • Die rein ästhetische oder repräsentative Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern wird ausgeschaltet.
  • Ladentüren dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen, um keine Heizenergie zu verschwenden.
  • Schaufenster und Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 6 Uhr dunkel bleiben, ausgenommen an Haltestellen und in Bahnhofsunterführungen.
  • Beleuchtung aus Sicherheitsgründen (z. B. Fluchtwegkennzeichnungen und Straßenbeleuchtung) ist ebenfalls von dieser Regel ausgenommen. Allerdings werden auch hier Einsparmöglichkeiten ausgelotet, etwa die Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtung erst zur Dämmerung und nicht bereits vorher.
  • Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom beheizt werden.
  • Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Dennoch müssen Mieter durch ihr Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden in der Wohnung vorbeugen.
  • Wird das Warmwasser zentral erwärmt, muss ab 1. September 2022 die Temperatur abgesenkt werden, falls sie bislang zu hoch eingestellt war.
  • Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den erwartbaren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
  • Ab Oktober 2022 sollen zunächst für 2 Jahre verpflichtend jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizung durchzuführen sein.
  • Ob Schwimmhallen und Saunen flächendeckend schließen, ist derzeit noch unklar. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe mit einem hohen Energieverbrauch direkt von ihrem Versorger angeschrieben und zum Energiesparen aufgefordert werden müssen.

Die Verordnung können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz herunterladen.

Stand: 24.06.2022

Dies ist der nächste von drei festgelegten Schritten, um die Versorgung mit Gas aufrechtzuerhalten. Der gesamte dreistufige Notfallplan Gas definiert das Vorgehen und die Maßnahmen rund um die Gasversorgung im Falle von Lieferengpässen und -ausfällen. Konkret heißt das: Er regelt die Gasversorgung in einer Krisensituation.
Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland derzeit gesichert, die Versorgungssicherheit sowohl für Haushaltskunden als auch für Unternehmen und Industrie ist derzeit weiterhin gewährleistet. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Die Gasversorgungsunternehmen stellen auch jetzt eigenverantwortlich die Versorgung mit Erdgas sicher und nutzen dafür marktbasierte Mechanismen wie beispielsweise die Ausnutzung bereits vertraglich vereinbarter Lastreduzierung. Doch die zweite Stufe ist ein eindringliches Zeichen für die angespannte Lage am Markt. Es gilt, so viel Energie wie möglich einzusparen. Je weniger Gas jetzt in den warmen Sommermonaten verbraucht wird, desto einfacher gestaltet sich die Versorgung im Winter.

Engmaschige Bewertung stützt die Entscheidungen

Seit 30.03.2022 galt in Deutschland die sogenannte Frühwarnstufe, die eine gezielte Vorbereitung auf mögliche Verschlechterungen der Gasversorgungslage ermöglicht hat. Durch die Ausrufung der Frühwarnstufe wurden die Vorsorgemaßnahmen deutlich und sinnvoll erhöht. So hat das einberufene Krisenteam die Situation im Gasnetz besonders intensiv beobachtet und analysiert. Dieses bereits etablierte Krisenteam auf Bundesebene bewertet weiterhin fortlaufend die Versorgungslage.

In der zweiten Stufe des Notfallplans Gas liegt per Definition „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, […]“. Der Markt kann diese Störungen aber noch bewältigen, ohne dass der Staat eingreift. Für alle Entscheidungen berücksichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorausschauend auch die langfristige Versorgungssituation und die künftige Entwicklung von Angebot und Gasbedarf. Dabei spielen auch Faktoren wie z. B. das Wetter in den Wintermonaten eine Rolle.

Erdgasbezug in Deutschland

Deutschland bezieht Erdgas aus unterschiedlichen Lieferländern. Zudem besteht die Möglichkeit, in gewissem Umfang zusätzliche Flüssiggas-Mengen beispielsweise aus den USA zu beziehen. Darüber hinaus ist Deutschland Teil eines europäischen Erdgas-Versorgungsystems, in dem sich die EU-Staaten im Bedarfsfall gegenseitig unterstützen.

Zum aktuellen Zeitpunkt, gehen wir davon aus, dass Gas in Deutschland zur Verfügung steht und unsere Muttergesellschaft Mainova beliefert wird und damit auch unsere Kundschaft.

Die aktuelle Lage wird von der Politik und den zuständigen Behörden in Deutschland und Europa, der Energiewirtschaft und den Branchenverbänden weiterhin sehr genau beobachtet und regelmäßig gemäß der bestehenden Vorsorgepläne neu bewertet. Die Netzdienste Rhein-Main und unsere Muttergesellschaft Mainova befasst sich seit Ausbruch des Ukraine-Kriegs mit den möglichen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Frankfurt und ergreift verschiedene Maßnahmen, um die Erzeugung von Strom und Wärme in unseren Kraftwerken auch in der aktuellen Situation und künftig zuverlässig sicherzustellen.

Stand: April 2022

Damit wird ein Krisenteam eingerichtet, welches die Versorgungslage fortlaufend bewertet. Sowohl für Haushaltskunden als auch für Unternehmen und Industrie ist die Versorgung derzeit gesichert.

Die gesamte Energiewirtschaft hat in der ersten Stufe des Notfallplans die Möglichkeit marktbasierte Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung zu ergreifen. Dazu gehören die Optimierung von Lastflüssen, die Verlagerung von Erdgasmengen in Zusammenarbeit mit Netzbetreibern in Deutschland sowie im benachbarten Ausland oder auch die Nutzung von unterbrechbaren Verträgen.

In diesem Zusammenhang kann nach Aktivierung weiterer Krisenstufen auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber, so z.B. auch durch NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, ausgeführt werden. Dadurch steht allen an der Versorgung Beteiligten ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie zu sichern und Folgeschäden zu minimieren.

Dabei steht gemäß § 53a EnWG die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich besonders geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern. 

Grundlegende soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nr. 4 Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010 (Gas SoS VO) sind „Dienste in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Versorgung, Notfall, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung.“

Zur so genannten kritischen Infrastruktur zählen weiter Polizei, Feuer- und Bundeswehr.

Eine weitere Priorisierung bzw. Differenzierung schützenswerter Kunden ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Kunden, die nicht unter den besonderen Schutz des § 53a fallen und die einen Beitrag i.R. des NRM zur Verfügung stehenden Instrumentarium zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie leisten können, wurden bereits separat informiert.

Weitere Informationen

Auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie die häufigsten Fragen zum Notfallplan Gas kompakt im Überblick.

Hilfreiche Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung findet man auch auf der Webseite der Bundesnetzagentur oder der Webseite der bdew.

Ebenfalls finden Sie auf der Seite unserer Muttergesellschaft Mainova AG weitere wichtige Informationen zu diesem Thema

Kontakt

E-Mail