Erneuerung des Netzanschlusses

Bild Erneuerung Netzanschluss

Ihr Netzanschluss muss erneuert werden?

Sie wurden von der NRM kontaktiert, dass ihr Netzanschluss erneuert werden muss. Umfangreiche Informationen zum Ablauf, finden Sie in unserem Video.

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Fragen und Antworten

Das bestehende Kabel Ihres Netzanschlusses ist in die Jahre gekommen und muss erneuert werden um die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Experten empfehlen, die elektrischen Installationen spätestens alle 50 Jahre auf den aktuellen Stand zu bringen. Bei umfassenden Netz- Sanierungsmaßnahmen ist es möglich, dass Ihr Netzbetreiber den Netzanschluss ebenfalls modernisieren möchte.

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Das Kabel zwischen Netzanschluss und Zähleranlage, ist laut gültigem technischen Regelwerk Eigentum des Anschlussnehmers (gem. VDE 0100). Das bedeutet: Die erforderliche Verbindung zwischen Netzanschluss und der Zähleranschlussleitung fällt in die Zuständigkeit des Anschlussnehmers . Alle weiteren Arbeiten (z.B. Verbindung an das öffentliche Stromnetz) übernimmt die NRM.

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Hier gelten Eigentumsgrenzen. Die daraus resultierenden Zuständigkeiten sind in der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) beschrieben: Für die Beschaffenheit Ihrer Installationsanlage sind Sie nach den §§13 ff. NAV allein verantwortlich, wobei der meist graue Kabel-Hausanschlusskasten die wechselseitige Eigentumsgrenze darstellt. Demnach sind lediglich die Kosten für die Anpassung der Hauptleitung, die Bestandteil der in Ihrem Eigentum stehenden elektrischen Installationsanlage ist, an den neuen Kabelhausanschluss von Ihnen zu tragen.

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Eine Liste der aktuellen Fachbetriebe im Netzgebiet der NRM können Sie im Installateurverzeichnis der Mainova Servicedienste einsehen.


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Alle Arbeiten vom Netzanschlusspunkt bis zum Hausanschlusskasten übernimmt die NRM. Es wird für jeden Netzanschluss geprüft, ob vorhandene Leerrohre und Gebäudeeinführungen genutzt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, werden neue Einführungen und Leerrohranlagen durch die NRM hergestellt. Bitte sichern Sie wertvolle Anpflanzungen, Skulpturen oder ähnliches vor Baubeginn selbstständig. Ebenfalls sind Bäume o.ä. Anpflanzungen oberhalb des Netzanschlusskabels durch den Eigentümer zu entfernen. Die Festlegung hierzu stimmt unser Techniker mit Ihnen ab.
 

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Sollte das Haus keinen Keller haben, müsste eigentlich schon eine freistehende Übergabestelle auf dem Grundstück vorhanden sein. 
In der Regel kann die NRM diesen freistehenden Anschluss nutzen und den Netzanschluss wieder anschließen. Die Festlegung hierzu stimmt unser Techniker mit Ihnen ab.

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Generell müssen Anschlussleitungen zugänglich sein. Eine Überbauung von Netzanschlüssen ist unzulässig. Bitte sichern Sie wertvolle Anpflanzungen, Skulpturen oder ähnliches vor Baubeginn selbstständig. Ebenfalls sind Bäume o.ä. Anpflanzungen oberhalb des Netzanschlusskabels durch den Eigentümer zu entfernen.

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