Messung

Die NRM als Messstellenbetreiber

Wir informieren Sie über unsere Aufgaben als grundzuständiger Messstellenbetreiber für das Netzgebiet der NRM über gesetzliche Vorgaben zur Digitalisierung u. v. m. Preisblätter und Verträge können Sie bequem einsehen und herunterladen.

Aufgaben und gesetzliche Vorgaben

Grundzuständiger Messstellenbetreiber gemäß Messstellenbetriebsgesetz – MsbG (am 02.09.2016 in Kraft getreten)

Die Aufgaben des Messstellenbetreibers umfassen generell die Kommunikation mit dem Kunden, die Montage, die Inbetriebnahme, die Wartung sowie den Betrieb der Messeinrichtung. Darunter wird auch die mess- und eichrechtskonforme Messung, die Aufbereitung der Daten und die form- und vor allem fristgerechte Datenübertragung verstanden. Bei den Messstellenbetreibern wird zwischen dem gMSB (grundzuständigen Messstellenbetreiber) und dem wMSB (wettbewerbliche Messstellenbetreiber) unterschieden.

Wir, NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), übernehmen den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber (gMSB) nach § 3 MsbG i. S. d. G. für das Netzgebiet der NRM.

Der Einbau sowie der Betrieb der Messeinrichtungen erfolgen durch uns. Als gMSB sind wir verpflichtet, im eigenen Netzgebiet die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Energiewende zu erfüllen.

Die Umstellung auf moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) erfolgt verbrauchs- und leistungsabhängig in mehreren Stufen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt den Einbau bei Letztverbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch von 6.000 kWh bzw. bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 kW vor.

Soweit es nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden wir Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen (mME) ausstatten, sofern keine Pflicht zum Einbau eines iMSys besteht. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden bis zur Fertigstellung des Gebäudes; ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.

Infos zum Austausch für den Anschlussnutzer/Anlagenbetreiber

Die von uns beauftragte Mainova ServiceDienste GmbH wird sich bei den betreffenden Stromanschlussnutzern bzw. Stromanschlussnehmern melden und einen Termin für den Austausch des Stromzählers gegen eine moderne Messeinrichtung gemäß § 37 Abs. 2 MsbG nennen. Der Austausch ist kostenfrei.

Alternativ besteht die Möglichkeit, einen anderen Messstellenbetreiber (wMSB) zu wählen. In diesem Fall informieren Sie uns bitte per E-Mail an bzw. telefonisch unter Telefonnummer 069 213-27302.

Vertrag zwischen Netzbetreiber (NRM) und Messstellenbetreiber (wMSB)

Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber (wMSB) ist der Abschluss eines Messstellenvertrages (Messstellenbetreiberrahmenvertrag - MSB-RV) und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitäts-/ bzw. Gasversorgungsnetz erforderlich.

Die Mainova ServiceDienste GmbH schließt die vorgenannten Verträge für und im Auftrag der NRM im Netzbereich NRM (Frankfurt am Main und Umland, Main-Spessart). Die Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 23.08.2017 (Beschluss BK6-17-042 für Strom und BK7-17-026 für Gas) können Sie online abrufen.

Die Entgelte für Standard-/Zusatzleistungen für den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsystems (iMSys) können den Preisblättern Messstellenbetrieb Strom Standardleistungen und Messstellenbetrieb Strom Zusatzleistungen entnommen werden. Diese Preisblätter finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stand: 01.10.2019

Pflichteinbauten intelligenter Messsysteme

Die Übersichtskarte der Stromnetzanschlüsse der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH, die gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden, können Sie hier herunterladen.

Pflichteinbauten intelligenter Messsysteme