Einspeisung KWK-Strom

Einspeisevergütung für KWK-Strom

Sie wollen Strom in umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugen? Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen über die Einspeisung von Strom aus KWK-Anlagen.

Zum 1. Januar 2016 ist das neue Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung („Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG") in Kraft getreten. Gefördert wird KWK-Strom, der in hocheffizienten KWK-Anlagen im Sinne der EU-KWK-Richtlinie 2004/8/EG und 2006/32/EG erzeugt wird, welche ab 1. Januar 2016 in Dauerbetrieb genommen werden.

Am 1. Januar 2017 ist das Änderungsgesetz zum KWKG 2016 (KWKG 2017) in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die KWK-Zuschläge für KWK-Anlagen mit einer elektrischen KWK-Leistung über 1 MW und kleiner 50 MW und für innovative KWK-Systeme die KWK-Zuschläge durch Ausschreibungen der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Alle Anlagen außerhalb dieser Leistungsgrenzen werden wie bisher nach den gesetzlich festgelegten Zuschlägen des KWKG 2016 gefördert. Wir wenden die Festlegungen in der jeweils gültigen Fassung an.

Vergütung für Strom aus KWK-Anlagen und Direktvermarktung

Grundsätzlich wird mit dem KWK-G 2016 die verpflichtende Direktvermarktung eingeführt. Damit entfällt die bisherige generell geregelte Abnahme- und Vergütungspflicht durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH für den ins örtliche Verteilnetz eingespeisten Strom. Allerdings sind in den Übergangsbestimmungen des KWK-G Fristen zur kaufmännischen Abnahme durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH sowie zur verpflichtenden Vermarktung in Abhängigkeit der Höhe der KWK-Leistung festgelegt.

Die Vergütung setzt sich aktuell aus den folgenden Teilen zusammen:

  • Dem üblichen Preis für den in das Verteilnetz der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH eingespeisten Strom bei kaufmännischer Abnahme des Stroms durch NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH. Auf derWebseite der European Energy Exchange AG finden Sie die jeweils aktuellen Preise im jeweils vorangegangenen Quartal für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig.
  • Dem Teil der Netznutzungsentgelte für eingespeisten Strom, der aufgrund der dezentralen Einspeisung vermieden wird (§ 18 StromNEV).
  • Dem gesetzlichen Förderzuschlag gemäß KWK-G für neue, modernisierte oder nachgerüstete KWK-Anlagen ab 01.01.2016 in Abhängigkeit der elektrischen KWK-Leistung und der Vollbenutzungsstundendauer.

Nähere Informationen zur Vergütung finden Sie auch in den entsprechenden Preisblättern unter „Dokumente EEG KWK“.

Reservenetzkapazität

Ab 2024 sind die Entgelte für Reservenetzkapazität im jeweils aktuellen Preisblatt „Preisblatt 1 - Netznutzungspreisblatt für Marktlokationen“ im „Preisblattteil 5 Netzreservekapazität“ enthalten.

Ältere Preisblätter (bis einschließlich 2023) finden Sie im nachfolgenden Archiv „Reservenetzkapazität Archiv“.



 


2023

Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität
gültig ab 01.01.2023 (pdf)
 

Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität
gültig ab 01.01.2023
 

2022

Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität
gültig ab 01.01.2022
 

Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität
gültig ab 01.01.2022
 

2021

Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität
gültig ab 01.01.2021

Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf)
gültig ab 01.01.2021

2020

Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2020
 

Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2020
 

2019

Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2019
 

Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2019
 

2018

Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2018
 

2017
Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2017


2016
Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2016


Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2016


2015
Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2015


Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Netzbereich NRM Reservenetzkapazität (pdf) 
gültig ab 01.01.2015


2014
Preisblatt 1 Reservenetzkapazität Strom für den Netzbereich NRM (Frankfurt am Main) (pdf) 
gültig ab 01.01.2014


Vorläufiges Preisblatt 1 Reservenetzkapazität Strom für den Netzbereich NRM (Frankfurt am Main) (pdf) 
gültig ab 01.01.2014


2013
Preisblatt 1 Reservenetzkapazität Strom für den Netzbereich Frankfurt (pdf) 
gültig ab 01.01.2013


2012
Preisblatt 1 Reservenetzkapazität für den Netzbereich Frankfurt am Main (pdf) 
gültig ab 01.01.2012


2011
Preisblatt 1 Reservenetzkapazität für den Netzbereich Frankfurt am Main (pdf) 
gültig ab 01.01.2011


2010
Preisblatt 1 Reservenetzkapazität für den Netzbereich Frankfurt am Main (pdf) 
gültig ab 01.01.2010


2009
Preisblatt 1 Reservenetzkapazität für den Netzbereich Frankfurt am Main (pdf) 
gültig ab 01.03.2009

Förderanträge BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle)

Auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie die Förderanträge für die Zulassung einer KWK-Anlage vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) herunterladen (im Aufgabenbereich Energie).

Zur Webseite

AusglMechV/EEG Umlagepflicht für Betreiber von Solar- und KWK-Anlagen (BHKW)

Informationen zur Ausgleichsmechanismusverordnung/EEG Umlagepflicht für Betreiber von Solar- und KWK-Anlagen (BHKW) finden Sie unter „EEG-Umlagepflichten“ hier auf der Webseite.

Anmeldung

  • Formulare gemäß VDE-AR-N 4105 (Vordrucke E.1 bis E.8 für Niederspannung) bzw. VDE-AR-N 4110 (Vordrucke E.1 bis E.15 für Mittelspannung)
  • Unterlagen gemäß Vordruck E.1 Antragstellung

Alle VDE-Vordrucke und technische Richtlinien finden Sie unter „Dokumente EEG KWK“ hier auf der Webseite.

Einspeisezusage und Bindefrist der Netzverträglichkeitsprüfung

Bitte beachten Sie, dass eine positive Netzverträglichkeitsprüfung verbunden mit der Einspeisezusage nur sechs Monate gültig ist.

Sollte ihre Erzeugungsanlage erst nach dieser Frist in Betrieb gehen, sind Sie verpflichtet, uns dies mitzuteilen. In diesem Fall behalten wir uns vor, eine erneute Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen.“

Markstammdatenregister

Wichtiger Hinweis zur Registrierung des Anlagenbetreibers im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nach Inbetriebnahme der KWK-Anlage

Die Marktstammdatenregisterverordnung (MastRV) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Als KWK-Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, sich selbst und die Daten Ihrer KWK-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

Bei Inbetriebnahme von KWK-Anlagen ab dem 1. Juli 2017 müssen Sie sich übergangsweise bis zur Nutzung des Marktstammdatenregisters über das von der Bundesnetzagentur bereitgestellte „Formular zur Registrierung von KWK-Anlagen und Projekten von KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister (MaStR)“ melden. Dabei ist die gesetzliche Meldefrist innerhalb von 4 Wochen ab Inbetriebnahme der Anlage zu beachten. Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie der Meldung sowie die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur.

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de

Weiterführende Informationen

Das Energiereferat der Stadt Frankfurt im Internet:
www.energiereferat.stadt-frankfurt.de

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Internet:
https://www.bmu.de/

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Bundesamt für Justiz) im Internet:
http://www.gesetze-im-internet.de

Biogaspartner im Internet:
https://www.biogaspartner.de

Einspeisung KWK

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