Einspeisung von Strom Erneuerbarer Energien (EEG-Strom)

Abnahme und Vergütung von EEG-Strom

Mit dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien in der jeweils gültigen Fassung hat die Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Voraussetzungen für die Abnahme und Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Deponiegas, Grubengas oder aus Biomasse gewonnen wird, geschaffen.

Die aktuellen EEG-Vergütungssätze und gesetzlichen Verpflichtungen zur Veräußerungsformen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.


Netzanschluss und Betrieb einer Erzeugungsanlage

Hier finden Sie eine Übersicht zur Anmeldung, zur Inbetriebsetzung und zu dem Betrieb einer Erzeugungsanlage im Netzbereich der NRM.

EEG_Anmeldestrecke

Planung und Umsetzung einer Erzeugungsanlage

Mit der Registrierung im NRM-Netzportal haben Sie die Möglichkeit, als Antragsteller (Elektroinstallateur/Anlagenerrichter) eine Anmeldung für eine Erzeugungsanlage einzureichen.

Nach Eingang Ihres Anmeldeantrags prüfen wir diesen auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sollten Fehler auftreten, senden wir Ihnen den Antrag zur Korrektur zurück und Sie haben die Möglichkeit diesen zu bearbeiten. Den aktuellen Status Ihres Antrags können Sie jederzeit im NRM-Netzportal unter
Meine NRM > Bestellungen einsehen.

Bevor wir Ihnen die Einspeisezusage geben können, führen wir eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei ermitteln wir, ob der Anschluss der gewünschten Einspeiseleistung an Ihrem Hausanschluss möglich ist. Ist eine Aufnahme der Einspeiseleistung nicht möglich, können Sie weitere Maßnahmen (z.B. Leistungsänderung) im NRM-Netzportal beantragen.

Bitte beachten Sie, dass eine positive Netzverträglichkeitsprüfung verbunden mit der Einspeisezusage nur sechs Monate gültig ist.

Nach positiver Netzverträglichkeitsprüfung können Sie mit dem Bau Ihrer Erzeugungsanlage beginnen und den Zählersetzungsantrag im Installateurportal der Mainova ServiceDienste stellen. Bitte beachten Sie dabei, dass die angegebenen Daten mit der eingereichten Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage übereinstimmen.

Vereinbarung Zählersetzungstermin
Zur Vereinbarung Ihres Zählersetzungstermins wenden Sie sich nach Freigabe Ihres Zählersetzungsantrages an unsere Disposition Strom.

Abnahme Einspeisemanagement oder Fernwirktechnik

Sollten Sie nach EEG verpflichtet sein, eine technische Einrichtung (Einspeisemanagement oder Fernwirktechnik) zur Leistungsreduzierung vorzuhalten, ist es notwendig einen Termin mit NRM zur Abnahme vor Ort zu vereinbaren. Diesen können Sie mit dem Termin der Zählersetzung verknüpfen.

Weitere Informationen finden Sie unter Einspeisemanagement.

Nach der Zählersetzung kann die Erzeugungsanlage angeschaltet und der Strom in unser Netz eingespeist werden. Das Inbetriebnahme-Datum nach EEG, welches für die Ermittlung der Vergütung herangezogen wird, ist der Zeitpunkt, an dem die Erzeugungsanlage betriebsbereit war. Dies ist unabhängig von der Zählersetzung zu sehen.

Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sind Sie verpflichtet innerhalb von vier Wochen Ihre Erzeugungsanlage und den ggf. vorhandenen Speicher im MaStR zu registrieren. Die Registrierung ist eine Voraussetzung für Ihre Einspeisevergütung, damit die Zahlungen Ihrer Einspeisevergütung ohne Abzüge nach dem EEG erfolgen können.

Sobald alle vorherigen Punkte abgeschlossen sind, ist die Fertigmeldung von Ihrem
Anlagenerrichter /Elektroinstallateur einzureichen. 

Folgende Unterlagen/Informationen sind hierfür notwendig:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für EZA und Speicher
  • SEE-Nummer der Erzeugungsanlage und ggf. des Speichers, sowie die MaStR-Nr der EEG-Anlage aus dem Marktstammdatenregister
  • Einspeiseformular für Erzeugungsanlagen
  • Unterschriebenes Messkonzept mit Zählernummern (nur ab Messkonzept 9)
  • Ggf. Nachweis Einbau Einspeisemanagement

Die oben genannten Unterlagen finden Sie unter Dokumente EEG KWK.

Nach erfolgreicher Prüfung der Fertigmeldung erhalten Sie Ihre Einspeisefreigabe per E-Mail. Im Rahmen dessen wird der Aufbau im Abrechnungssystem angestoßen.

Sobald die Anlage im Abrechnungssystem aufgebaut ist, erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben. Sollten Sie Fragen zum Begrüßungsschreiben oder zur Abrechnung haben, wenden Sie sich bitte an .

Jahresabrechnung

Für die Durchführung der jährlichen Endabrechnung der Einspeisevergütung senden Sie bitte das Formular bis zum 28. Februar des Folgejahres an .

Die Messpreise für konventionelle, moderne oder intelligente Messsysteme entnehmen Sie den jeweils aktuellen Preisblättern.

Sollten Sie Erweiterungen oder Erneuerungen an Ihrer Erzeugungsanlage vornehmen, sind Sie verpflichtet uns diese umgehend gemäß EEG schriftlich mitzuteilen.

Online-Anmeldung PV-Anlagen

Plug-In-PV-Anlagen

Weiterführende Informationen

Das EEG inklusive Novellen und Übergangsbestimmungen sowie weitere Informationen finden Sie online im Informationsportal Erneuerbare Energien auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Kontakt

Ihr Kontakt zu Mainova

Einspeisung EEG

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